Der Klimaschutzmanager berät Unternehmen zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dazu gibt es Vorträge zu Best Practices, Beratungsprogramme und Förderprogramme.
Wenn sich der Standort oder sich der Gegenstand des Gewerbes verändert oder der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, ist eine Ummeldung erforderlich.
Betreibende sind zur „Betrieblichen Eigenkontrolle“ verpflichtet. Bereiche des Betriebes und sensible Abläufe sollen systematisch und eigenverantwortlich geprüft werden.
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns darüber informieren.
Wir bieten kostenfreie Beratung für Unternehmen, helfen mit Formalitäten bei Unternehmensgründung und unterstützen bei der Suche nach Flächen und Räumlichkeiten.