Gewerbe abmelden
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns darüber informieren.
Folgende Stellen werden von der Gewerbebehörde über die Gewerbeabmeldung informiert:
- Finanzamt
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Eichamt
- Registergericht
- Landesverband der Berufsgenossenschaften
- Statistisches Landesamt
- Arbeitsamt
Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben.
Benötigte Unterlagen
Wir bitten Sie, die Gewerbeabmeldung schriftlich per Post oder E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen vorzunehmen:
- Vollständig ausgefülltes Formular „Gewerbeabmeldung“
(wichtig: geben Sie das Datum der Betriebsaufgabe an) - Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Gewerbeschein oder Kopie des Gewerbescheins
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- Sie erhalten die Abmeldebescheinigung umgehend per Post. EIne Zahlungsaufforderung geht Ihnen gesondert zu. Dies kann aktuell bis zu 3 Monate dauern.
Gebührenrahmen
35 Euro
Rechtliche Grundlagen
§14 Gewerbeordnung
Fragen & Antworten
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird?
Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:
- Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standortes
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts
Sie haben Ihre Abmeldebescheinigung verloren?
Sie können bei uns eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr beträgt 15 Euro.
Schicken Sie uns Ihren Antrag per Post oder E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises. Sie erhalten die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Zahlungsaufforderung über 15 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: 089 233-45173
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung