Zweitschrift (Gewerbeschein)
Wenn Sie eine neue Ausfertigung Ihrer Gewerbeanmeldebescheinigung in München benötigen, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldebescheinigung des jeweiligen Betriebes im sogenannten „stehenden Gewerbe“ mit Betriebssitz in München.
Sie können die Beantragung persönlich bei der Gewerbebehörde vornehmen oder diese schriftlich per E-Mail an gewerbemeldung.kvr@muenchen.de stellen.
Bei einer persönlichen Vorsprache händigt Ihnen die Gewerbebehörde die Zweitschrift sofort aus. Wenn Sie einen Antrag per E-Mail stellen, erhalten Sie die Zweitschrift per Post. Die Rechnung über 20 Euro wird Ihnen anschließend gesondert per Post zugesandt.
Für die persönliche Vorsprache müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung bildet den zuletzt gemeldeten Status ab. Sollte das Gewerbe bereits abgemeldet sein, kann keine Zweitschrift der ursprünglichen Anmeldebescheinigung erstellt werden.
Voraussetzungen
Das Gewerbe muss gemeldet sein und die Daten müssen noch aktuell sein. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben (zum Beispiel Name des*r Gewerbetreibenden, Tätigkeit oder Betriebsadresse oder bei juristischen Personen eventuell der Wechsel der vertretungsberechtigten Personen) ist eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, bei schriftlichem Antrag per E-Mail bitte in Kopie beilegen.
Bei Bevollmächtigung: aktuelle schriftliche Vollmacht und Kopie des Ausweises des*der Vollmachtgebenden sowie des*r Bevollmächtigten.
Fragen & Antworten
Nein.
Ja, auf schriftlichem Antrag (siehe: Gewerbe abmelden)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
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