Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sind der Gewerbebehörde zu melden.
Wenn Sie eine berufliche Selbstständigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb anstreben oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten, unterstützen wir Sie gerne.