Fundsache abgeben
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.
Beschreibung
- Gegenstände, die Sie im Stadtgebiet München gefunden haben, nehmen das Fundbüro der Stadt, die Bürgerbüros oder jede Polizeiinspektion entgegen.
- Für die Fundsachenabgabe im Fundbüro benötigen Sie keinen Termin.
- Fahrräder darf ausschließlich die Polizei annehmen. Sie überprüft, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.
- Tiere können nur im Tierheim München abgegeben werden.
- Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde im KVR abgegeben werden.
- Haben Sie etwas in der S-Bahn oder in Fernzügen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn.
- Haben Sie etwas in der U-Bahn, im Bus, der Straßenbahn, an einer Haltestelle oder auf einem Bahnsteig gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der MVG.
- Haben Sie etwas am Flughafen gefunden, wenden Sie sich bitte an das dortige Fundbüro.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Fragen & Antworten
Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, wie zum Beispiel alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
- Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
- Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
- Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen.
- Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, Gaskartuschen, Feuerlöscher, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen. Auskünfte hierzu erteilen der Abfallwirtschaftsbetrieb München und das Baureferat.
Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Finderdaten
- Fundtag
- Fundort
- Beschreibung der Fundsache
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn
Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent. Beispielrechung: Wert der Sache: 800 Euro, 5 Prozent bis 500 Euro = 25 Euro 3 Prozent für die restlichen 300 Euro = 9 Euro macht zusammen 34 Euro Finderlohn.
Rechtliche Grundlagen
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
Art. 10 Grundgesetz (GG)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45905
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
- Di. 14:00 - 18:00
- Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen