Verlorenes Fahrrad besichtigen und abholen

Ihr Fahrrad ist verschwunden und Sie möchten schauen, ob es vielleicht im Fundbüro abgegeben wurde? Dann müssen Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Die Fahrräder, die Sie bei uns besichtigen können, bekommen wir von der Polizei. Nur diese darf gefundene Fahrräder annehmen.

Für die Besichtigung der Räder im Fahrradkeller müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Die Besichtigung findet nur dienstags in der Rupperstraße 19, Eingang A, Raum U101 statt.

Wir können Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Dazu ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige erforderlich.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die  Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass wir ein Fahrrad an den/die Verlierer*in aushändigen können. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige später zurücknehmen.

Sollte ihr Fahrrad oder Ähnliches (wie Roller, Kinderwagen) dabei sein, können Sie es nur mitnehmen, wenn Sie uns einen Eigentumsnachweis (wie Kaufvertrag, Fahrradpass) vorlegen. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmach und Ausweiskopie des/ der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich.
  • Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Zur Ausstellung einer Versicherungsbestätigung eine Diebstahlanzeige

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Siehe Übersicht "Kostenersatz" (zum Download erhältlich)

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

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