Fahrrad als Finder*in abholen

Nicht abgeholte Fahrräder können von dem*r Finder*in wieder abgeholt werden. Dafür müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.

Beschreibung

Fundsachen werden sechs Monate vom Fundbüro aufbewahrt. Wenn die Fundsache bis zum Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurde, erwerben Sie als Finder*in das Eigentum an der Sache. In diesem Fall werden Sie von uns benachrichtigt.

Für die Abholung von Fahrrädern müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt nur Dienstags in der Ruppertstraße 19, Eingang A, Raum U101.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Fahrrad oder ähnliches (zum Beispiel Roller, Kinderwagen) unter Eigentumsvorbehalt im Fundbüro abgegeben.
  • Die Fundsache wurde bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist (sechs Monate) nicht abgeholt.
  • Sie haben von uns eine Finderbenachrichtigung, mit der Bitte die Fundsache abzuholen, erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des/der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Finderbenachrichtigungsschreiben

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

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