Wohnungsgeberbestätigung

Sie sind Wohnungsgeber*in (Eigentümer*in) und wollen eine Wohnungsgeberbestätigung online einreichen? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Bußgeldtatbestand:

Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Als Wohnungsgeber*in, Eigentümer*in (wohnungsgebende Person) sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieter*in, Untermieter*in, Eigentümer*in) innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Ihre elektronische Indentifizierungsfunktion ist aktiv
  • Sie besitzen die AusweisApp2 oder in entsprechendes Gerät

Fragen & Antworten

Ja, da auch hier eine neue Wohnung bezogen wird.

Ja, auch hier müssen Sie für sich selbst eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

Ja, nutzen Sie dafür bitte dieses Formular und senden Sie dieses per Post an: Bürgerbüro München, Ruppertstraße 19, 80466 München oder per Mail an: buergerbuero-wohnungsgeber.kvr@muenchen.de

Haben Sie sich im Bayern-Portal mit der ID registriert? Eine Anmeldung mit Benutzername/ Passwort oder Authega ist für diesen Onlinedienst nicht ausreichend.

Rechtliche Grundlagen

§ 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Übermittlungssperre

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.