Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen
Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebssitz in der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinungen der Sozialversicherungsträger, der Stadtkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
- Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Bei juristischen Personen sind die oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von der gesetzlichen Vertretung und der Betriebsleitung vorzulegen.
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München