Briefwahl beantragen

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Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.

Bis zum 4. Oktober, 11 Uhr können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen.

Briefwahl beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Die Briefwahlunterlagen können wir frühestens ab Anfang September verschicken. Denn erst dann steht der Stimmzettel zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse schicken sollen, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.

  1. Online beantragen
    Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 4. Oktober 2023, 11 Uhr ganz bequem online beantragen.
  2. Postalisch beantragen

    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt. Alternativ gibt es hier ein Antragformular zum Download.

  3. Persönlich abholen
    Sie können die Briefwahlunterlagen offiziell ab dem 18. September 2023 persönlich abholen. Das ist möglich im Kreisverwaltungsreferat (genaue Adresse steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung), sowie in den Bezirksinspektionen. Die Abholung ist bis zum 6. Oktober 2023, 15 Uhr möglich.

  4. Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.

Fragen & Antworten

Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.

Bitte beachten: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie das bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie als Wähler*in selbst.

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, und diese nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Bitte melden Sie sich spätestens am Mittwoch vor der Wahl
(4. Oktober 2023), wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr garantieren!

Wenn Sie den Wahlraum wechseln wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum in Ihren Stimmkreis Sie gehen wollen.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (8. Oktober 2023), 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein.

Informationen wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen zurückschicken können, finden Sie hier. Außerdem unter "Links & Downloads".

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie uns unter 089/233-96233 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: briefwahl.kvr@muenchen.de

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Fax: +49 89 233-45772

Adresse

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Lagehinweis: Eingang C

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