Briefwahl beantragen

Am 19. März 2023 ist in München die Migrationsbeiratswahl. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

 So können Sie Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Antrag im Internet
    Sie können die Briefwahlunterlagen online unter www.briefwahl-muenchen.de beantragen. Das geht in der Zeit ab 23. Januar bis 15. März (11 Uhr). Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Die Wahlbenachrichtigung hat auf der Rückseite ein Formular für die Briefwahl. Das können Sie ausfüllen, unterschreiben und ans Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Brief oder E-Mail
    Sie können auch selbst einen Antrag per Post oder E-Mail (briefwahl.kvr@muenchen.de) schreiben. Ihr Antrag muss folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.

Wichtig:

Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (zum Beispiel Urlaubsort im Ausland) geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse bitte zusätzlich an.

  • Briefwahlunterlagen abholen
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen. Bringen Sie dazu Ihren Ausweis und am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Damit können Sie die Unterlagen bei uns beantragen und sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen. Diese Möglichkeit haben Sie im Wahlamt und bei den „Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen“ in den Bezirksinspektionen. Die Adressen und Öffnungszeiten stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Vollmacht geben
    Es kann auch eine andere Person für Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht nötig. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht reichen nicht aus. Sie können eine eigene Vollmacht schreiben oder die „Vollmacht zum Abholen“ auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Die Person muss beim Abholen die Vollmacht und das eigene Ausweisdokument vorlegen.


Außerdem darf sie für höchstens vier Personen eine Vollmacht haben. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift! Bei Vollmachten benötigen wir immer eine Unterschrift im Original. Deshalb können Sie Briefwahlunterlagen in diesem Fall nicht im Internet oder per E-Mail anfordern.

Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn sie ihn verlieren.

Voraussetzungen

Sie können den Migrationsbeirat wählen, wenn Sie am Wahltag, 19. März 2023,

  • 18 Jahre oder älter sind,
  • eine ausländische Staatsbürgerschaft haben
  • seit mindestens sechs Monaten (seit 19. September 2022) Ihren Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt in München haben
  • nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind
Sie sind außerdem wahlberechtigt, wenn
  • Sie eine ausländische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Sie nach dem 18. März 2011 eingebürgert wurden und jetzt nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft haben
In diesen beiden Sonderfällen müssen Sie erst noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie Porto (Briefmarke) bezahlen.
  • Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie ohne Briefmarke an das Wahlamt zurückschicken.
  • Nur wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland an das Wahlamt zurückschicken, müssen Sie das landesübliche Porto bezahlen.

Fragen & Antworten

Melden Sie sich beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de

Wir sagen Ihnen, ob die Briefwahlunterlagen schon verschickt sind.

Melden Sie sich umgehend beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de. Wir können Ihnen die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Adresse oder ins Ausland schicken. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei.

Melden Sie sich unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de. Nennen Sie uns Ihre Adresse und wir schicken Ihnen einen neuen Stimmzettel oder einen neuen Umschlag zu.

Vorsicht:

Der Wahlschein kann kein zweites Mal ausgestellt werden! Geht dieser verloren oder kaputt, bekommen Sie keinen Ersatz. Achten Sie daher besonders auf den Wahlschein! Alle sonstigen Unterlagen können Sie problemlos ein zweites Mal bekommen.

Melden Sie sich bei Fragen gerne beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de.

Bei Ihren Briefwahlunterlagen finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Briefwahl.

Bitte beachten Sie:

Das Wahlamt erteilt keine Auskunft zu Kandidat*innen und kann keine Wahl-Empfehlung aussprechen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 19. März 2023 beim Wahlamt sein.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen richtig verpackt sind (siehe Schritt-für-Schritt Anleitung bei den Briefwahlunterlagen).

Sie können den Wahlbrief in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post werfen. Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine Briefmarke.

Oder Sie werfen den Wahlbrief in den Nachtbriefkasten des Kreisverwaltungsreferats – Ruppertstraße 19, Eingang A.

Derzeit können Sie Briefwahlunterlagen nicht persönlich im Wahlamt abgeben.

Wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, planen Sie bitte ein, dass die Postlaufzeiten länger dauern können. Wahlbriefe, die nicht rechtzeitig ankommen, werden nicht mit ausgezählt.

Deutsche Staatsangehörige sind zu dieser Wahl nicht wahlberechtigt.

Ausnahmen:

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und eine andere Staatsangehörigkeit, oder
  • Sie wurden nach dem 18. März 2011 eingebürgert und haben jetzt nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft

Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Für die Migrationsbeiratswahl am 19. März 2023 konnte der Antrag bis 3. März gestellt werden.

Sie können die Briefwahlunterlagen entweder mit der Post ans Wahlamt zurückschicken oder persönlich im Wahlamt oder bei den Bezirksinspektionen abgeben.

Sie können den Wahlbrief auch in einen dieser Behördenbriefkästen einwerfen:

  • Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 oder 19
  • Rathaus, Marienplatz 8

Die Behördenbriefkästen werden am Wahlsonntag letztmalig um 18 Uhr geleert.

Bitte beachten Sie: Sie können Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen (Wahllokalen) abgeben!

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Fax: +49 89 233-45772

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Möchten Sie persönlich vorsprechen, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminabsprache. Ansprechtpartner*innen für die Seniorenvertretungswahl finden Sie im Kreisverwaltungsreferat, Rupperstraße 19, Eingang C, Raum 56.38

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