Briefwahl beantragen
Am 19. März 2023 ist in München die Migrationsbeiratswahl. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
So können Sie Briefwahlunterlagen beantragen:
Wichtig: Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (zum Beispiel Urlaubsort im Ausland) geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse bitte zusätzlich an.
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Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn sie ihn verlieren.
Voraussetzungen
Sie können den Migrationsbeirat wählen, wenn Sie am Wahltag, 19. März 2023,
Sie sind außerdem wahlberechtigt, wenn
In diesen beiden Sonderfällen müssen Sie erst noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. |
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
- Wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie Porto (Briefmarke) bezahlen.
- Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie ohne Briefmarke an das Wahlamt zurückschicken.
- Nur wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland an das Wahlamt zurückschicken, müssen Sie das landesübliche Porto bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Melden Sie sich beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de
Wir sagen Ihnen, ob die Briefwahlunterlagen schon verschickt sind.
Melden Sie sich umgehend beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de. Wir können Ihnen die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Adresse oder ins Ausland schicken. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei.
Melden Sie sich unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de. Nennen Sie uns Ihre Adresse und wir schicken Ihnen einen neuen Stimmzettel oder einen neuen Umschlag zu.
Vorsicht:
Der Wahlschein kann kein zweites Mal ausgestellt werden! Geht dieser verloren oder kaputt, bekommen Sie keinen Ersatz. Achten Sie daher besonders auf den Wahlschein! Alle sonstigen Unterlagen können Sie problemlos ein zweites Mal bekommen.
Melden Sie sich bei Fragen gerne beim Wahlamt unter 089/233-96 233 oder briefwahl.kvr@muenchen.de.
Bei Ihren Briefwahlunterlagen finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Briefwahl.
Bitte beachten Sie:
Das Wahlamt erteilt keine Auskunft zu Kandidat*innen und kann keine Wahl-Empfehlung aussprechen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 19. März 2023 beim Wahlamt sein.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen richtig verpackt sind (siehe Schritt-für-Schritt Anleitung bei den Briefwahlunterlagen).
Sie können den Wahlbrief in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post werfen. Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine Briefmarke.
Oder Sie werfen den Wahlbrief in den Nachtbriefkasten des Kreisverwaltungsreferats – Ruppertstraße 19, Eingang A.
Derzeit können Sie Briefwahlunterlagen nicht persönlich im Wahlamt abgeben.
Wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, planen Sie bitte ein, dass die Postlaufzeiten länger dauern können. Wahlbriefe, die nicht rechtzeitig ankommen, werden nicht mit ausgezählt.
Deutsche Staatsangehörige sind zu dieser Wahl nicht wahlberechtigt.
Ausnahmen:
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und eine andere Staatsangehörigkeit, oder
- Sie wurden nach dem 18. März 2011 eingebürgert und haben jetzt nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft
Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Für die Migrationsbeiratswahl am 19. März 2023 konnte der Antrag bis 3. März gestellt werden.
Sie können die Briefwahlunterlagen entweder mit der Post ans Wahlamt zurückschicken oder persönlich im Wahlamt oder bei den Bezirksinspektionen abgeben.
Sie können den Wahlbrief auch in einen dieser Behördenbriefkästen einwerfen:
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 oder 19
- Rathaus, Marienplatz 8
Die Behördenbriefkästen werden am Wahlsonntag letztmalig um 18 Uhr geleert.
Bitte beachten Sie: Sie können Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen (Wahllokalen) abgeben!
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45772
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
Möchten Sie persönlich vorsprechen, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminabsprache. Ansprechtpartner*innen für die Seniorenvertretungswahl finden Sie im Kreisverwaltungsreferat, Rupperstraße 19, Eingang C, Raum 56.38