Wählen nach Umzug oder Einbürgerung

Sie möchten wählen und sind gerade umgezogen oder einbürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.

Wählen nach Umzug

Wer vor dem 27. August 2023 seinen Hauptwohnsitz in München angemeldet hat und sonst alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Hat sich der Hauptwohnsitz allerdings nach dem Stichtag 27. August 2023 geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:

  1. Zuzug nach München

    Sie können sich bis zum 16. September 2023 nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie sich nicht aufnehmen lassen, sind Sie in der Regel an Ihrem alten Wohnort wahlberechtigt.

    Das Formular für die nachträgliche Aufnahme finden Sie hier:

    Antrag nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis

  2. Umzug innerhalb Münchens

    Die Wahlbenachrichtigung geht automatisch an die Adresse, wo Sie bis zum Stichtag gemeldet waren. Diese Wahlbenachrichtigung bleibt gültig und Ihr Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen Briefwahl zu beantragen .

  3. Wegzug aus München

    Wenn Sie innerhalb von Bayern (für die Landtagswahl) oder Oberbayern (für die Landtags- und Bezirkswahl) umziehen, bleiben Sie in München wahlberechtigt. Aber Sie können sich bis zum 16. September 2023 an Ihrem neuen Wohnort nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Verwaltung Ihres neuen Wohnorts. Ansonsten können Sie nach wie vor in München wählen oder sich vom Münchner Wahlamt die Briefwahlunterlagen an die neue Adresse schicken lassen.

  4. Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz

    Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in München in Ihren neuen Hauptwohnsitz geändert haben, können Sie sich bis zum 16. September 2023 nachträglich bei uns in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde als neuen Hauptwohnsitz gemeldet haben, gelten die Regeln wie bei einem Wegzug aus München.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen nach Einbürgerung

Wer kurz vor der Landtags- und Bezirkswahl 2023 die Einbürgerungsurkunde bekommen hat, darf in der Regel an der Wahl teilnehmen. Ob Sie automatisch wahlberechtigt sind oder noch etwas tun müssen um wählen gehen zu können, liegt an einem Stichtag (15. September 2023).

  1. Einbürgerung vor dem 15. September 2023

    Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde vor dem 15. September 2023 bekommen haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Auf dieser finden Sie alle weiteren Informationen.

  2. Einbürgerung nach dem 15. September 2023

    Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erst nach dem 15. September 2023 bekommen haben, müssen Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, um wählen zu können. Der Antrag muss spätestens am 6. Oktober 2023 beim Wahlamt sein.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen ohne festen Wohnsitz

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, aber bei der Landtagswahl 2023 wählen wollen, hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt oder Gemeinde weiter, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten.

Sie leben hauptsächlich in München?
Bitte kommen Sie persönlich ins Wahlamt, um Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen. Das geht vom 18. September bis zum 6. Oktober. Für den Antrag brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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