Wählen nach Umzug oder Einbürgerung

Sie möchten wählen und sind gerade umgezogen oder einbürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.

Wählen nach Umzug

Stichtag: 12. Januar 2025

Wer vor dem Stichtag seinen Hauptwohnsitz in München angemeldet hat und sonst alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung.

Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem Stichtag geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:

  1. Zuzug nach München nach dem Stichtag
    Wenn Sie nach dem Stichtag nach München ziehen, können Sie sich bis 2. Februar 2025 nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie sich nicht aufnehmen lassen, sind Sie in der Regel an Ihrem alten Wohnort wahlberechtigt.

    Das Formular für die nachträgliche Aufnahme finden Sie hier:
    Antrag auf nachträgliche Aufnahme ins Wählerverzeichnis

    Ziehen Sie nach dem Stichtag aus dem Ausland nach München, melden Sie sich bitte immer beim Wahlamt, um ins Münchner Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

  2. Umzug innerhalb Münchens nach dem Stichtag
    Umzug innerhalb des eigenen Wahlkreises

    Sie bleiben weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen Briefwahl zu beantragen. Mit dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) können Sie in jedem Wahlraum wählen, der in Ihrem Wahlkreis ist. Die Informationen dazu stehen auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Umzug in einen anderen Wahlkreis
    Sie können sich bis zum 2. Februar 2025 nachträglich in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlkreises aufnehmen lassen und so den Wahlraum wechseln. Dazu braucht das Wahlamt den Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Wenn Sie keinen Antrag stellen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlkreises und bleiben weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen Briefwahl zu beantragen.

  3. Wegzug aus München nach dem Stichtag
    Sie können sich bis 2. Februar 2025 an Ihrem neuen Wohnort nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Verwaltung Ihres neuen Wohnorts. Ansonsten können Sie nach wie vor in München wählen oder sich vom Münchner Wahlamt die Briefwahlunterlagen an die neue Adresse schicken lassen.

  4. Wegzug aus München nach dem 2. Februar 2025
    Wenn Sie nach dem 2. Februar 2025 aus München wegziehen, bleiben Sie in München wahlberechtigt.

  5. Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz
    Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in München in Ihren neuen Hauptwohnsitz geändert haben, können Sie sich bis 2. Februar 2025 nachträglich bei uns in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde als neuen Hauptwohnsitz gemeldet haben, gelten die Regeln wie bei einem Wegzug aus München.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme ins Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen nach Einbürgerung

Stichtag: 2. Februar 2025

Wer kurz vor der Bundestagswahl 2025 die Einbürgerungsurkunde bekommen hat, darf in der Regel an der Wahl teilnehmen. Ob Sie automatisch wahlberechtigt sind oder noch etwas tun müssen, um wählen gehen zu können, liegt an einem Stichtag (2. Februar 2025).

  1. Einbürgerung bis zum Stichtag
    Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde vor dem 2. Februar 2025 bekommen haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Auf dieser finden Sie alle weiteren Informationen.

  2. Einbürgerung nach dem Stichtag
    Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erst nach dem 2. Februar 2025 bekommen haben, müssen Sie sich nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, um wählen zu können. Der Antrag muss spätestens am Freitag vor dem Wahlsonntag beim Wahlamt sein.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme ins Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen ohne festen Wohnsitz

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, aber bei der Bundestagswahl wählen wollen, hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt oder Gemeinde weiter, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten.

Sie leben hauptsächlich in München?
Bitte kommen Sie persönlich ins Wahlamt, um Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen. Das geht vom 4. Februar bis zum 21. Februar 2025. Für den Antrag brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
 

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