Wählen nach Umzug oder Einbürgerung

Sie möchten wählen und sind gerade umgezogen oder einbürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.

Wählen nach Umzug

Wer vor dem 28. April 2024 seinen Hauptwohnsitz in München angemeldet hat und sonst alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung.

Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem Stichtag 28. April 2024 geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:

  1. Zuzug nach München nach dem 28. April 2024
    Wenn Sie nach dem 28. April 2024 nach München ziehen, können Sie sich bis 19. Mai 2024 nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie sich nicht aufnehmen lassen, sind Sie in der Regel an Ihrem alten Wohnort wahlberechtigt.

    Das Formular für die nachträgliche Aufnahme finden Sie hier:
    Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis

    Ziehen Sie nach dem 28. April 2024 aus dem Ausland nach München, melden Sie sich bitte immer beim Wahlamt, um in das Münchner Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

  2. Umzug innerhalb Münchens nach dem 28. April 2024
    Die Wahlbenachrichtigung geht automatisch an die Adresse, unter der Sie bis zum Stichtag (28. April 2024) gemeldet waren. Diese Wahlbenachrichtigung bleibt gültig und Ihr Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen Briefwahl zu beantragen. Mit dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) können Sie in jedem Münchner Wahlraum wählen.

  3. Wegzug aus München nach dem 28. April 2024
    Sie können sich bis 19. Mai 2024 an Ihrem neuen Wohnort nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Verwaltung Ihres neuen Wohnorts. Ansonsten können Sie nach wie vor in München wählen oder sich vom Münchner Wahlamt die Briefwahlunterlagen an die neue Adresse schicken lassen.

  4. Wegzug aus München nach dem 19. Mai 2024
    Wenn Sie nach dem 19. Mai 2024 aus München wegziehen, bleiben Sie in München wahlberechtigt.

  5. Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz
    Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in München in Ihren neuen Hauptwohnsitz geändert haben, können Sie sich bis 19. Mai 2024 nachträglich bei uns in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde als neuen Hauptwohnsitz gemeldet haben, gelten die Regeln wie bei einem Wegzug aus München.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen nach Einbürgerung

Wer kurz vor der Europawahl 2024 die Einbürgerungsurkunde bekommen hat, darf in der Regel an der Wahl teilnehmen. Ob Sie automatisch wahlberechtigt sind oder noch etwas tun müssen, um wählen gehen zu können, liegt an einem Stichtag (17. Mai 2024).

  1. Einbürgerung bis 17. Mai 2024
    Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde vor dem 17. Mai 2024 bekommen haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Auf dieser finden Sie alle weiteren Informationen.

  2. Einbürgerung nach dem 17. Mai 2024
    Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erst nach dem 17. Mai 2024 bekommen haben, müssen Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, um wählen zu können. Der Antrag muss spätestens am 7. Juni 2024 beim Wahlamt sein.

    Den Antrag zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis finden Sie hier:

Wählen ohne festen Wohnsitz

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, aber bei der Europawahl wählen wollen, hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt oder Gemeinde weiter, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten.

Sie leben hauptsächlich in München?
Bitte kommen Sie persönlich ins Wahlamt, um Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen. Das geht vom 21. Mai bis 7. Juni 2024. Für den Antrag brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 7. Juni von 8 bis 18 Uhr
Samstag, 8. Juni von 8 bis 14 Uhr
Wahl-Sonntag, 9. Juni ab 8 Uhr

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Europawahlen am 9. Juni 2024

Informationen zur Europawahl und wer in München wählen darf.

Bundestagswahlen

Informationen zu den Bundestagswahlen und Wahlergebnisse.

Kommunalwahlen

Informationen zu den Kommunalwahlen und Wahlergebnisse.

Landtags- und Bezirkswahlen

Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen und Wahlergebnisse.

Migrationsbeiratswahlen

Informationen zu den Migrationsbeiratswahlen und Wahlergebnisse.