Abstimmen nach Umzug oder Einbürgerung
Sie möchten abstimmen und sind gerade umgezogen oder eingebürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.
Abstimmen nach Umzug
Stichtag: 14. September 2025
Wer vor dem Stichtag seinen Hauptwohnsitz in München angemeldet hat und alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt einen Abstimmungsschein mit Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem Stichtag geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie abstimmen wollen:
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Zuzug nach München nach dem Stichtag
Das Wahlamt braucht den Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Beachten Sie dabei, dass Sie beim Bürgerentscheid nur dann stimmberechtigt sind, wenn Sie am 26. Oktober 2025 seit zwei Monaten in München gemeldet sind, also seit 26. August 2025. -
Umzug innerhalb Münchens nach dem Stichtag
Sie bleiben weiterhin stimmberechtigt. Mit dem Abstimmungsschein können Sie entweder am Wahltag in einen beliebigen Wahlraum gehen oder vorher mit Briefwahl abstimmen.Der Abstimmungsschein wird Ihnen automatisch zusammen mit den Briefwahlunterlagen an Ihren Hauptwohnsitz geschickt, den Sie am 14. September 2025 in München hatten. Es kann sein, dass es sich dabei um Ihren alten Wohnsitz handelt. Sollte der Abstimmungsschein Sie nicht bis zum 5. Oktober 2025 erreicht haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt München für Ersatzbriefwahlunterlagen.
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Wegzug aus München
Wenn Sie nach dem 14. September 2025 aus München wegziehen, verlieren Sie Ihr Stimmrecht für den Bürgerentscheid. Sie dürfen nicht mehr abstimmen. -
Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz
Wenn nach dem 14. September 2025 aus Ihrem Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde Ihr neuer Hauptwohnsitz wird, verlieren Sie Ihr Stimmrecht für den Bürgerentscheid. Sie dürfen nicht mehr abstimmen.Wenn Sie bis zum 5. Oktober 2025 keinen Abstimmungsschein erhalten haben, aber der Meinung sind stimmberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte dringend beim Wahlamt.
Abstimmen nach Einbürgerung
Stichtag: 10. Oktober 2025
Wenn Sie kurz vor dem Bürgerentscheid Ihre Einbürgerungsurkunde bekommen, ist dieser Stichtag ausschlaggebend dafür, ob Ihr Name automatisch im Wählerverzeichnis steht.
Es kann auch ein „Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis“ nötig sein, damit Sie abstimmen können.
Bitte beachten Sie:
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde bis zum 10. Oktober 2025 bekommen?
Dann müssen Sie nichts tun. Ihr Name steht automatisch im Wählerverzeichnis.
Sie bekommen Ihren Abstimmungsschein mit den Briefwahlunterlagen mit der Post. Dort finden Sie alle Informationen darüber, wie und wo Sie abstimmen können.
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde nach dem 10. Oktober 2025 bekommen?
Dann steht Ihr Name nicht im Wählerverzeichnis und Sie müssen sich nachträglich aufnehmen lassen, wenn Sie beim Bürgerentscheid abstimmen wollen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Als Grund für Ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis geben Sie an, dass Sie eingebürgert wurden.
Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 24. Oktober 2025, 15 Uhr, beim Wahlamt sein.
Das Wahlamt berät Sie gerne, wenn Sie Fragen dazu haben.
Abstimmen ohne festen Wohnsitz
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, aber beim Bürgerentscheid abstimmen wollen, hilft Ihnen das Wahlamt.
Sie leben hauptsächlich in München?
Bitte kommen Sie persönlich ins Wahlamt, um Ihren Abstimmungsschein zu beantragen und abzuholen. Das geht vom 6. Oktober bis zum 24. Oktober 2025. Für den Antrag brauchen Sie ein Ausweisdokument.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.