Migrationsbeiratswahl

Hier finden Sie alle Informationen zur Migrationsbeiratswahl am 22. November 2026 und Wahlergebnisse früherer Wahlen.

Mehrsprachiges Angebot

Die Informationen zur Migrationsbeiratswahl gibt es in 24 weiteren Sprachen.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Einwohner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie am Wahltag, 22. November 2026, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten, also seit dem 22. Mai 2026, in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.

Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem

  • einen ausländischen Pass haben
  • oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben.

Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. 
Sie müssen, um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Ihr Antrag muss bis spätestens Freitag, 6. November 2026, beim Wahlamt sein.

Bitte schicken Sie den Antrag an das Wahlamt in München:

  • per E-Mail an folgende Adresse: briefwahl.kvr@muenchen.de oder
  • per Post an folgende Adresse: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat – Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München

Wahlbenachrichtigung

  • Der Versand der Wahlbenachrichtigungen begann am Mittwoch, 14. Oktober 2026.
  • Bis 30. Oktober 2026 sollte jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
  • Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein und bis 30. Oktober keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und dabei den Vornamen, Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum angeben - am besten per Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de .
  • Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung wurde ein Anschreiben des Oberbürgermeisters Dominik Krause verschickt - auf Deutsch und auf Englisch

Einbürgerung / Umzug

Wählen bei der Migrationsbeiratswahl in München

Bei dieser Wahl entscheiden Sie, wer einen Platz im Migrationsbeirat bekommt. Auf dem Stimmzettel sind alle Wahlvorschläge (Listen) nach Anfangsbuchstaben von A bis Z sortiert. Jede Liste hat eine Nummer, ein Kennwort und nummerierte Bewerber*innen. Bei jeder Person steht der Name, die Staatsangehörigkeit und der Beruf.
Sie haben 40 Stimmen.
Achtung: Es ist wichtig, dass Sie nicht mehr als 40 Stimmen vergeben. Zu viele Stimmen machen den Stimmzettel ungültig.
Hier sind vier Beispiele, wie Sie die Stimmen verteilen können:

Sie können Ihre Stimmen frei an die Bewerber*innen auf dem ganzen Stimmzettel verteilen. Sie kreuzen alle Personen an, die Sie wählen möchten, egal auf welcher Liste sie stehen. Das ist das sogenannte Panaschieren.

Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen. Oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen (1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren.
Bitte achten Sie darauf, dass niemand mehr als drei Stimmen von Ihnen bekommen darf.

Sie können auch eine komplette Liste wählen. Dazu brauchen Sie die Liste nur einmal beim Kennwort ganz oben ankreuzen. Damit gehen Ihre Stimmen der Reihe nach an die Bewerber*innen auf dieser Liste, bis alle 40 Stimmen verteilt sind. Personen, die dort dreimal stehen, bekommen drei Stimmen. Personen, die dort zweimal stehen, bekommen zwei Stimmen.

Wenn Sie eine ganze Liste wählen, können Sie trotzdem noch etwas nach Ihrem Wunsch verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen auf der Liste streichen. Diese Personen bekommen dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der Liste besonders unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben.

Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich Stimmen frei verteilen. Das heißt, Sie können auf dem Stimmzettel außerdem noch Personen auf andere Listen ankreuzen und ihnen bis zu drei Stimmen geben.

Die Auszählung läuft dann so ab: Auf Ihrem Stimmzettel werden zuerst alle Stimmen zusammengezählt, die Sie an einzelne Personen gegeben haben. Was dann von Ihren 40 Stimmen noch übrig ist, bekommt die Liste, die Sie angekreuzt haben. Das heißt, alle restlichen Stimmen gehen der Reihe nach an die Personen auf dieser Liste. So geht keine Stimme verloren.

Wahlergebnisse früherer Wahlen

Wahlvorschläge

Die Frist zur Einreichung endete am 25. September 2026, 12 Uhr.

Sie haben Fragen?

Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

  • Kreisverwaltungsreferat

    Geschäftsleitung
    Wahlen und Abstimmungen

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