Migrationsbeiratswahl

Die Migrationsbeiratswahl fand am 19. März 2023 statt.

Das ist das offizielle Logo der Migrationsbeiratswahl 2023.

Informationen in verschiedenen Sprachen

Wir bieten Ihnen die zentralen Informationen zur Migrationsbeiratswahl auf Deutsch und in 14 weiteren Sprachen an.
Zum Sprachangebot

Endgültiges Wahlergebnis

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.

Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem

  • einen ausländischen Pass haben
  • oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben

Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, muss beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt werden. 

Sie haben Fragen?

Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233

Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

Informationen zur Wahl 2017

Der amtierende Münchner Migrationsbeirat wurde am 22. Januar 2017 gewählt.

Bei der Wahl gab es insgesamt 24 Wahlvorschläge mit 391 Kandidat*innen. Davon kamen 40 Kandidat*innen in den Migrationsbeirat.

367.927 Personen waren wahlberechtigt, davon haben 13.324 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 3,62 Prozent.

Unter „Wahlergebnisse“ finden Sie die amtliche Bekanntmachung und eine Präsentation der Ergebnisse. Dort finden Sie auch die Auszählung für jeden einzelnen Stimmbezirk.

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