Aufnahme in das Wählerverzeichnis
Sie möchten bei der Migrationsbeiratswahl wählen und sind nach dem 5. Februar 2023 umgezogen oder eingebürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.
Am 5. Februar wird das Wählerverzeichnis für die Migrationsbeiratswahl 2023 angelegt. Das Wählerverzeichnis listet auf, wer wählen kann. In bestimmten Fällen ist ein Antrag nötig, damit Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Umzug
- Zuzug nach München (Hauptwohnsitz) nach dem 5. Februar 2023
Wer jetzt erst nach München gezogen ist, kann bei dieser Wahl nicht wählen. Falls Sie schon seit mindestens sechs Monaten in München gelebt haben (zum Beispiel mit einem Nebenwohnsitz), können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. - Umzug innerhalb Münchens nach dem 5. Februar 2023
Sie bleiben weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Sie können entscheiden, ob Sie dort wählen möchten oder Briefwahl beantragen. Die Informationen dazu stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. - Wegzug aus München nach dem 5. Februar 2023
Sie sind in München nicht mehr wahlberechtigt und werden im Wählerverzeichnis gelöscht.
Einbürgerung (deutsche Staatsangehörigkeit)
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde nach dem 5. Februar 2023 in München bekommen? Dann müssen Sie nichts tun. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und bekommen Ihre Wahlbenachrichtigung mit der Post.
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde vor dem 5. Februar 2023 bekommen? Dann müssen Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Ihr Antrag muss bis spätestens Freitag, 3. März 2023, beim Wahlamt sein.
- Sie wurden bereits vor langer Zeit eingebürgert und haben seitdem nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn Sie nach dem 18. März 2011 eingebürgert wurden, können Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
Der Antrag muss spätestens am Freitag, 3. März 2023, beim Wahlamt sein.
Voraussetzungen
Sie können den Migrationsbeirat wählen, wenn Sie am 19. März 2023,
- eine ausländische Staatsbürgerschaft haben
- seit mindestens sechs Monaten den Hauptwohnsitz in München haben (seit dem 19. September 2022) oder wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in München haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie sind außerdem wahlberechtigt, wenn
- Sie eine ausländische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Sie nach dem 18. März 2011 eingebürgert wurden und jetzt nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Fragen & Antworten
Trifft einer der oben genannten Fälle auf Sie zu? Dann füllen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis aus.
Sie können uns den ausgefüllten Antrag mit E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de senden oder mit der Post an Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstr. 19, 80466 München.
Der Antrag muss spätestens am 3. März 2023 beim Wahlamt sein.
Melden Sie sich beim Wahlamt unter briefwahl.kvr@muenchen.de. Wir helfen Ihnen.
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