Europawahlen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Europawahlen und Wahlergebnisse.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (auf Antrag), die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München am Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürger*innen), die in München wählen möchten und zur Europawahl 2024 noch nicht im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Siehe unter: Unionsbürger*innen.

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie im Wählerverzeichnis von München eingetragen sind, bekommen Sie bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag automatisch eine amtliche Wahlbenachrichtigung zur Europawahl. 

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist)
  • wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Wahlamt.

Das Gesetz (§ 49 Europawahlordnung) verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen, allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
  • Wenn Sie nur den Wahlschein dabeihaben.
  • Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
Den richtigen Wahlraum finden Sie etwa vier Wochen vor dem Wahltermin über den Wahlraumfinder.

Wenn Ihr Wahlraum für Sie nicht geeignet ist, können Sie auch den  Wahlraum wechseln.

Unionsbürger*innen

  • Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürger*innen.

  • Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürger*innen im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zirka sechs Monate vor dem Wahltermin zum Download bereit.
  • In Deutschland lebende Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

  • Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in München wählen möchten und zur Europawahl 2024 bereits im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, müssen nichts machen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie seit der Europawahl 2024 nicht im Ausland gelebt haben und zum Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
    Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung - wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

  • Nur wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die zur Europawahl 2024 noch nicht im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss zum Stichtag (21. Tag vor dem Wahltermin) beim Wahlamt eingehen. Dieser Antrag bleibt dann für folgende Europawahlen gültig.

  • Bitte informieren Sie sich vorher, ob Sie in Ihrem Herkunftsland im Wählerverzeichnis stehen oder nicht. Wenn Sie in Deutschland wählen wollen, lassen Sie sich bitte im Herkunftsland aus dem Wählerverzeichnis streichen.

Deutsche im Ausland

  • Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.
  • Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bereits zirka sechs Monate vor dem Wahltermin zum Download bereit.
  • Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist.

  • Wenn Auslandsdeutsche sich in Deutschland in ein Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, müssen sie sicherstellen, dass sie nicht bereits im Wohnsitzstaat (wenn dieser in der EU liegt) in einem Wählerverzeichnis stehen. Dafür muss Kontakt zur Behörde im Wohnsitzstaat aufgenommen werden. Man darf nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. Eine Doppelwahl, oder auch nur die theoretische Möglichkeit dazu, ist strafbar.

  • Tipp: Die deutschen Botschaften bieten häufig an, dass die Briefwahlunterlagen per amtlichem Kurierweg zur Botschaft geschickt werden können. Der Versandweg ist hier deutlich sicherer und meist auch schneller. Sollten Sie bisher Probleme mit dem rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen gehabt haben, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrer Nähe, um herauszufinden, ob die Möglichkeit dort besteht. Wir versenden Ihre Briefwahlunterlagen dann gerne an die entsprechende Botschaft, wenn Sie dies in Ihrem Antrag so angeben.

Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen,

  • in dem EU-Mitgliedstaat in dem sie leben. Dafür müssen sie sich an die zuständige Stelle dort wenden.
  • in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat leben, können nur diese Möglichkeit wahrnehmen.

  • Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden.

  • Der Antrag muss bis zum Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) eingehen.
    Achtung: Die Frist kann keinesfalls verlängert werden.

  • Der Antrag dient zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag gültig, werden der Person direkt die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Infos für Wahlbewerbende

Informationen zur  Wählbarkeitsbescheinigung.

Informationen zur Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlages sowie Fristen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung oder Landeswahlleitung.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

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