Europawahl

Am 9. Juni 2024 fand die Europawahl statt.

Endgültige Ergebnisse von München

Hier finden Sie die endgültigen Wahlergebnisse der Europawahl.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürger*innen), die in München wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, hatten bis 19. Mai die Möglichkeit, einen  Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Diese Frist ist abgelaufen. Eine nachträgliche Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist nicht mehr möglich.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in München.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, finden Sie weitere Informationen hier .

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet mit dem "Wahlraumfinder".
Oder Sie fragen beim Wahlamt nach, wir helfen gerne weiter.

Unionsbürger*innen

  • Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürger*innen.
  • Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürger*innen im Internet.
  • In Deutschland lebende Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
  • Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in München wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, müssen nichts machen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie seit der Europawahl 2019 nicht im Ausland gelebt haben und zum Stichtag 28. April 2024 in München mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
    Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung - wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

  • Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von München eingetragen waren, hatten bis 19. Mai die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Diese Frist ist abgelaufen.

Deutsche im Ausland

  • Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.
  • Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet.
  • Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist.
  • Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedstaat oder in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen.

Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen

  • in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben. Dafür müssen sie sich dort an die zuständige Stelle wenden.

  • in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
  • Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden.
  • Der Antrag musste bis zum 19. Mai 2024 eingehen. Achtung: Die Frist kann keinesfalls verlängert werden!

Infos für Wahlbewerbende

Hier finden Sie Informationen zur  Wählbarkeitsbescheinigung.

Informationen zur Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlages sowie Fristen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung oder Landeswahlleitung.

Ergebnisse vergangener EU-Wahlen

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
 

 

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