Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Hier finden Sie alle Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023.

Informationen rund um die Wahlen
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen, (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtig für die Bezirkswahl
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München an einem Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
- Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Wahlamt.
Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis.
Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet mit dem "Wahlraumfinder". Eine aktuelle Version ist etwa vier Wochen vor der Wahl online.
Stimmkreise in München

Die Stimmkreise sind seit der letzten Wahl nicht verändert worden.
Weitere Informationen
Alle Informationen rund um die Aufstellung der Kandidat*innen für die Landtags- und Bezirkswahl sowie einzuhaltende Fristen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern sowie der Landeswahlleitung .
Bei der Regierung von Oberbayern sind auch die Wahlvorschläge einzureichen.
Hier finden Sie Informationen zur Wählbarkeitsbescheinigung .