Briefwahlunterlagen beantragen mit Vollmacht

Hier finden Sie Informationen, wenn eine andere Person für Sie die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen soll.

Briefwahlunterlagen beantragen mit Vollmacht

Sie brauchen Hilfe bei der Briefwahl und möchten, dass eine andere Person für Sie die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt? Dann gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten.  

In diesem Video erklären wir kurz und einfach, was Sie beachten müssen.

Das sind die wichtigsten Informationen dazu:

1. Hilfe bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sie möchten sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lassen und eine andere Person bitten, Ihnen beim Antrag auf Briefwahl zu helfen?


Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne beim Beantragen helfen.

  • Eine andere Person kann Ihnen zum Beispiel dabei helfen, den Online-Antrag unter www.briefwahl-muenchen.de zu verwenden.
    Sie kann mit Ihnen gemeinsam den Online-Antrag ausfüllen und abschicken. Beim Online-Antrag ist keine Unterschrift nötig.
  • Oder Sie können sich dabei helfen lassen, das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Aber Sie müssen diesen „Antrag auf einen Wahlschein“ unbedingt selbst unterschreiben! Das gilt auch, wenn Sie eine Vertretung oder Betreuung haben, die sonst im Alltag immer für Sie unterschreiben darf.
  • Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine besondere Vollmacht. Eine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis reicht dazu in der Regel nicht aus. In der Vollmacht muss ausdrücklich das „Beantragen von Briefwahl“ erwähnt sein.
  • Schreiben Sie bei Bedarf selbst die nötige „Vollmacht zum Beantragen von Briefwahl“. Geben Sie in der Vollmacht Ihre persönlichen Daten an und die persönlichen Daten der Person, die den Antrag für Sie stellen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.

Wählen ist ein höchstpersönliches Recht. Deshalb gilt: Briefwahl muss jede*r für sich selbst beantragen. Nur mit einer besonderen Vollmacht, darf eine andere Person Ihren Antrag auf Briefwahl unterschreiben.
 

2. Vollmacht zum „Abholen der Briefwahlunterlagen“

Sie möchten eine andere Person bitten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen?
 

  • Sie können dazu das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nehmen. Das Formular ist auf der Rückseite. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.
  • Oder Sie schreiben selbst auf (auch handschriftlich), dass Sie mit Briefwahl wählen wollen und geben einer anderen Person die Vollmacht zum Abholen. Nennen Sie Ihren eigenen Namen und den Namen der Person, die Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.

Hier ist ein Beispiel:

Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023. Ich bin am (Datum) geboren und meine Adresse ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl München).  Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname der Person) die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.

Unterschrift

3. Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen haben und nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sie muss auf dem Wahlschein die Erklärung „Versicherung an Eides statt“ unterschreiben. Dann darf sie Ihnen zum Beispiel den Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen. Die Hilfsperson darf Ihnen nicht sagen, was Sie wählen sollen. Sie darf Ihre Entscheidung nicht verändern oder ersetzen. Außerdem muss sie geheim halten, was Sie gewählt haben. Die Hilfsperson macht sich strafbar, wenn sie den Stimmzettel ohne oder gegen Ihren Willen ausfüllt.

Bitte beachten: Sie dürfen auf keinen Fall für eine andere Person wählen und es darf auch niemand für Sie in Vertretung wählen!

Häufige Fragen

Ja, dazu muss die Nachbar*in den eigenen Ausweis oder Pass mitbringen und außerdem:

  • Ihre Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Formular auf der Rückseite. Dort müssen Sie zwei Mal persönlich unterschreiben: Oben beim „Antrag auf einen Wahlschein“ und unten bei der „Vollmacht zum Abholen“.
  • Oder eine Vollmacht, die Sie selbst geschrieben haben (auch handschriftlich). Darauf geben Sie zuerst Ihren eigenen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse an und dass Sie mit Briefwahl wählen möchten. Dann geben Sie den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse der Person an, der Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.

Ja, Sie können die Vollmacht auch selbst schreiben. Hier ist ein Beispiel:
 

Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023. Ich bin am (Datum) geboren und wohne in der Musterstr. 1 in 80000 München. Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.

Unterschrift

Nein, der Betreuerausweis reicht als Vollmacht nicht aus.
Den schriftlichen Antrag auf Briefwahl muss die Person selbst unterschreiben. Wenn das nicht geht, brauchen Sie von der Person eine zusätzliche Vollmacht für das Beantragen von Briefwahl.
Oder Sie helfen der Person, den Online-Antrag unter www.briefwahl-muenchen.de  auszufüllen, wenn sie Briefwahlunterlagen anfordern will.

Ja, der Nachbar darf sich von Ihnen helfen lassen. Sie dürfen ihm zum Beispiel dabei helfen, den Online-Antrag unter www.briefwahl-muenchen.de auszufüllen. Hier muss der Nachbar dann keinen Papierantrag ausfüllen. Falls Sie trotzdem einen Papierantrag stellen wollen, dürfen Sie beim Ausfüllen helfen, der Nachbar muss aber trotzdem selbst unterschreiben. Wenn die Briefwahlunterlagen da sind, dürfen Sie dabei helfen alles auszupacken und die Stimmzettel anzukreuzen. Dabei müssen Sie sich genau an den Willen der wahlberechtigten Person halten. Sie dürfen nichts ohne oder gegen ihren Willen ankreuzen. Sie müssen als Hilfsperson auf dem Wahlschein unterschreiben. Weitere Hinweise für Hilfspersonen stehen in den Briefwahlunterlagen.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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