Ersatz-Briefwahlunterlagen beantragen

Hier finden Sie Informationen, wenn eine andere Person für Sie die Ersatz-Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen soll.

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie stimmberechtigt sind, erhalten Sie automatisch den Abstimmungsschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen mit der Post. Wenn Sie diese Unterlagen drei Wochen vor dem Wahltag noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt für Ersatz-Briefwahlunterlagen. Den Antrag für Ersatz-Briefwahlunterlagen schicken Sie per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie müssen begründen, warum Sie Ersatz-Briefwahlunterlagen erhalten wollen. Ein möglicher Grund wäre, dass Sie die Unterlagen nicht erreicht haben.

Wenn Sie möchten, dass eine andere Person die Ersatz-Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, beachten Sie bitte diese Informationen.

1. Hilfe bei der Beantragung von Ersatz-Briefwahlunterlagen

Sie können die Ersatz-Briefwahlunterlagen nicht eigenständig beantragen?

  • Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen. Dafür braucht sie eine entsprechende Vollmacht.
  • Wählen ist ein höchstpersönliches Recht. Deshalb gilt: Die Ersatz-Briefwahlunterlagen muss jede*r für sich selbst beantragen. Nur mit einer schriftlichen Vollmacht darf eine andere Person Ihren Antrag auf Ersatz-Briefwahlunterlagen unterschreiben.
  • Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.

2. Vollmacht zum „Abholen der Ersatz-Briefwahlunterlagen“

Sie möchten eine andere Person bitten, die Ersatz-Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen?

  • Füllen Sie bitte selbst den Antrag für Ersatz-Briefwahlunterlagen aus.
  • Zusätzlich geben Sie einer anderen Person die Vollmacht zum Abholen. Es reicht, wenn Sie die Vollmacht handschriftlich auf einem Blatt Papier erteilen.
  • Nennen Sie Ihren eigenen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum und den Namen der Person, deren Adresse und Geburtsdatum, die Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass die abholende Person ein Ausweisdokument mitbringen muss.

Hier ist ein Beispiel:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage mit dem beiliegenden Antragsformular die Ersatz-Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid am 26.10.2025. Ich bin am (Datum) geboren und meine Adresse ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, München). Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname der Person, sowie Geburtsdatum und Adresse), die Ersatz-Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.

Unterschrift

3. Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen haben und nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sie muss auf dem Abstimmungsschein die Erklärung „Versicherung zur Briefwahl“ unterschreiben. Dann darf sie Ihnen zum Beispiel den Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen. Die Hilfsperson darf Ihnen nicht sagen, wie Sie abstimmen sollen. Sie darf Ihre Entscheidung nicht verändern oder ersetzen. Außerdem muss sie geheim halten, wie Sie abgestimmt haben. Die Hilfsperson macht sich strafbar, wenn sie den Stimmzettel ohne oder gegen Ihren Willen ausfüllt.

Bitte beachten: Sie dürfen auf keinen Fall für eine andere Person wählen und es darf auch niemand für Sie in Vertretung wählen!

Häufige Fragen

Ja, dazu muss diese Person Folgendes mitbringen:

  • Ein Ausweisdokument
  • Eine Vollmacht, die Sie selbst geschrieben haben (auch handschriftlich ist möglich). Ein Beispiel für die Vollmacht finden Sie oben im Text.

Ja, sofern der Betreuerausweis „die Vertretung gegenüber Behörden“ beinhaltet. Sie dürfen also Ersatz-Briefwahlunterlagen für die betreute Person beantragen und auch abholen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Sie müssen den Betreuerausweis dann vorzeigen.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail (briefwahl.kvr@muenchen.de) stellen, schicken Sie bitte eine Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht mit.

Der Nachbar darf sich von Ihnen bei der Beantragung der Ersatz-Briefwahlunterlagen helfen lassen.

Am besten füllt er den Papierantrag selbständig aus (beziehungsweise unterschreibt diesen eigenhändig) und Sie schicken diesen per E-Mail oder postalisch an das Wahlamt. Falls der Nachbar nicht mehr selbst unterschreiben kann, muss eine Person mit einer entsprechenden Vollmacht die Ersatz-Briefwahlunterlagen für ihn beantragen. Das könnte zum Beispiel ein*e Betreuer*in sein oder ein Familienmitglied mit einer Vertretungsvollmacht.

Wenn die Briefwahlunterlagen da sind, dürfen Sie dabei helfen, alles auszupacken und den Stimmzettel anzukreuzen. Dabei müssen Sie sich genau an den Willen der stimmberechtigten Person halten. Sie dürfen nichts ohne oder gegen ihren Willen ankreuzen. Sie müssen als Hilfsperson auf dem Abstimmungsschein unterschreiben. Weitere Hinweise für Hilfspersonen stehen in den Briefwahlunterlagen.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.
 

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