Mietberatung
Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienststellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.
Beschreibung
- Information - Wohnraum für Geflüchtete
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils aktuellen Mietspiegel für München
- Auskunft zu Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen
- Prüfung von fristlosen und ordentlichen Kündigungen sowie Räumungsklagen
- Beratung zu Mängeln in und an der Wohnung
- Prüfung der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen
- Überprüfung von Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnungen
- Beratung zu Mietpreisüberhöhungen und Einleiten von Bußgeldverfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
- Der Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bietet den Mieterinnen und Mietern von Wohnraum des freifinanzierten Wohnungsmarktes Schutz vor überteuerten Mieten.
Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann im Bußgeldverfahren die zu viel bezahlte Miete zur Rückzahlung angeordnet werden.
- Der Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bietet den Mieterinnen und Mietern von Wohnraum des freifinanzierten Wohnungsmarktes Schutz vor überteuerten Mieten.
- Angebot von Vermittlungsgesprächen zwischen den Mietparteien
- Ansprechpartner für städtische Dienststellen und externe Behörden
- Lotsenfunktion und Koordination von Hilfsangeboten
- Für Bürger*innen mit geringem Einkommen kann nach erfolgter Beratung im Einzelfall ein Termin bei der Zweigstelle des Münchner Anwaltsvereins organisiert werden
- Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann ein*e Dolmetscher*in zur Verfügung gestellt werden
Unsere Beratungsfachleute können für Sie keine Schriftsätze fertigen oder Sie vor Gericht vertreten.
Voraussetzungen
Eine kostenlose Erstberatung erfolgt, wenn
- sich die Mietwohnung innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München befindet.
- Mieter*innen bzw. Vermieter*innen nicht Mitglied einer Interessenvertretung sind.
- Mieter*innen bzw. Vermieter*innen nicht anwaltlich vertreten werden.
Benötigte Unterlagen
Mietvertrag und alle Unterlagen, die das jeweilige Thema betreffen.
- Überprüfung einer Mieterhöhung oder Mietpreisüberhöhung:
- Mietvertrag
- aktuelle und letzte Mieterhöhung
- ausgefüllter Wohnungsbeschreibungsbogen
- Fragen zu Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnungen:
- Mietvertrag
- aktuelle Abrechnung und die der Vorjahre
- Fragen zu Schönheitsreparaturen oder Mängeln:
- Mietvertrag
- Übergabeprotokolle
- gegebenenfalls Fotos
- Fragen zur Modernisierungen
- Mietvertrag
- Ankündigung der Modernisierung
- Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung
Sozialreferat
Fachbereich Mietberatung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Mietberatung
Franziskanerstraße 8
81669 München
Fax: +49 89 233-40442
Adresse
Franziskanerstraße 8
81669 München
Raum: 238
Telefonische Erreichbarkeit der Anmeldung: 089 233-40200
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Telefonische Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 13.30 bis 15 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
Nutzen Sie auch unsere Hotline: 089 233-40057