Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne Ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Für die Akteneinsicht benötigen Sie einen Termin. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass die Termine teils über mehrere Wochen ausgebucht sind. Im September 2025 ist aufgrund einer vollständigen Revision der vollautomatischen Hebeanlage keine Akteneinsicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Grundstückseigentum (Grundbuchauszug)
  • Ausweisung durch amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
  • Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht.
  • Antragsformular zur Akteneinsicht (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • 10 Euro pro Anwesen

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bestandsakten enthalten die genehmigten Baupläne und die zugehörigen Genehmigungsbescheide.

Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die dazugehörigen Aufteilungspläne sowie alle notariellen Urkunden, die zu Eintragungen im Grundbuch geführt haben, erhalten Sie in der sogenannten Grundakte beim Grundbuchamt. Die Aufteilungspläne sind auch in den Bauakten der Lokalbaukommission enthalten. In den Bauakten sind keine Energieausweise, aktuelle Eigentumssituationen oder Wohnflächenberechnungen enthalten.

Grundsätzlich erhalten alle Bauantragsteller*innen bei Bescheiderteilung eine eigene Baugenehmigung, die sie im eigenen Interesse unbedingt sorgfältig selbst aufbewahren und an etwaige Rechtsnachfolger*innen weitergeben sollten. Bitte prüfen Sie daher immer zuerst, ob Sie die benötigten Unterlagen bei Ihren eigenen Dokumenten finden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei der Lokalbaukommission Akteneinsicht nehmen.

Rechtliche Grundlagen

Die Lokalbaukommission lagert mehr als 300.000 Bauakten in der hauseigenen Zentralregistratur. Diese ist kein öffentliches Archiv, sondern dient in erster Linie der eigenen Arbeit, anderen städtischen Referaten und weiteren Stellen zur Aufgabenerfüllung.

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-21850

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Die Zentralregistratur ist über den Zugang Blumenstraße 19 barrierefrei erreichbar. Eine behindertenfreundliche Toilette befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite des Zugangs.

Ähnliche Leistungen

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innen benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.