Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für die Dauer einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder einer schulischen Berufsausbildung erteilt werden. Eine qualifizierte Berufsausbildung dauert mindestens zwei Jahre.

Betriebliche Aus- und Weiterbildung: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung. Eine betriebliche Weiterbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

Schulische Berufsausbildung: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer schulischen Berufsausbildung setzt voraus, dass die Berufsausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungs-gang nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet.

Vor der Einreise: Für die Einreise nach Deutschland brauchen Sie in der Regel ein Visum. Alle Hinweise zum Visumverfahren finden Sie in unseren Erstinformationen.

Nach der Einreise: Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels: Bevor Ihr nationales D-Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel abläuft, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie können Ihren Antrag und die benötigten Unterlagen online einreichen:

  • Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern.
  • In dieser Bestätigung steht, dass Ihr aktueller Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und Sie im bisherigen Umfang arbeiten können.
  • Die Bestätigung können Sie als Nachweis bei Behörden oder an Ihrem Arbeitsplatz vorlegen.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein konkretes Angebot für Ihre betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder schulische Ausbildung.
  • Bei einer Ausbildung: Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder über die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse. Alternativ können Sie vor oder während Ihrer Ausbildung an einem Deutschkurs teilnehmen.
  • Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert ist. Dies trifft zu, wenn Ihr monatliches Einkommen (im Jahr 2025) mindestens
    • 959 Euro bei einer Ausbildung oder
    • 992 Euro bei einer Weiterbildung beträgt.
    Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360 Euro, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.
  • Bei betrieblicher Weiterbildung: Sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen.
    • Mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung oder
    • Fachhochschul- oder Hochschulausbildung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
  • Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Ausbildung oder Weiterbildung, sofern erforderlich
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte oder Mitgliedsbescheinigung) Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung (eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aus)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
    • Nachweis über die Ausbildungs- oder Weiterbildungsvergütung oder
    • Sperrkonto einer deutschen Bank oder einem Geldinstitut
    • Verpflichtungserklärung oder
    • Stipendiumbescheinigung oder
    • Erklärung der Eltern, für die Dauer den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate
  • Aus- oder Weiterbildungsvertrag
  • Bei betrieblicher Aus- oder Weiterbildung: Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Bei einer Ausbildung: Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder Bestätigung über die Teilnahme an einem Deutschkurs.
  • Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind: Schriftliche Einverständniserklärung der zur Personensorge berechtigten Personen (Eltern)

Hinweis

  • Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

In dieser Zeit können Fragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden.

Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Wenn wir Unterlagen nachfordern müssen, verzögert das den Prozess.

Gebührenrahmen

  • 100 Euro
  • 50 Euro (Minderjährige)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Während der qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis eine von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung bis zu zehn Stunden in der Woche ausüben.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für maximal ein Jahr erteilt. Finden Sie in der Folge einen der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung (§ 18a AufenthG) beantragen.

Während der Ausbildung können eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.

Rechtliche Grundlagen

Ausländerbehörde

Telefon

  • +49 89 233-96010 − Servicetelefon Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
  • 115 − Behördennummer für allgemeine Auskünfte

Post

Ausländerbehörde

Ruppertstraße 19
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Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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