Erstinformationen: Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Wissenswertes zum Aufenthalt in München, Kontakt zur Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, Hinweise zur Antragstellung und Antworten auf häufige Fragen.
Voraussetzungen
Um sich an die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung wenden zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Sie müssen in München gemeldet sein. Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in München.
Wenn Sie nicht aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen, benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dieses Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Bürger*innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen.
EU- und EWR-Bürger*innen sind ebenfalls visumfrei und benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis.
Falls Sie als Staatsangehörige*r eines Landes, das in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 (zum Beispiel Westbalkan) aufgeführt ist, für einen touristischen Aufenthalt visumfrei nach Deutschland einreisen oder im Besitz eines Schengen-Visums sind, beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen (mehr als 90 Tage), beispielsweise für einen Familiennachzug oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ist ein nationales D-Visum erforderlich.
Für den Antrag auf ein nationales D-Visum müssen Sie sich vor Ihrer Einreise an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland wenden. Bei einer Beteiligung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung beträgt unsere Bearbeitungszeit bis zu sechs Monate. Über den Einreiseantrag entscheidet die Deutsche Auslandsvertretung. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online. Alle Dienstleistungen, die wir online anbieten, finden Sie bei den Online-Services der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
- Sie können Ihren Antrag auch alternativ per Post an folgende Adresse senden:
Kreisverwaltungsreferat
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Ruppertstraße 19
80466 München
- Sie können Ihren Antrag auch alternativ in unseren Briefkasten vor dem Hauseingang in der Ruppertstraße 19, Eingang A, einwerfen.
Hier haben wir unseren Bearbeitungsprozess für Sie dargestellt. Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten.
- Zuerst müssen Sie sich in München anmelden.
- Danach können Sie online oder per Post einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel stellen. Bitte wählen Sie den für Sie passenden Online-Antrag aus.
- Ihr Antrag wird durch die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung geprüft. Gegenbenenfalls werden fehlende Unterlagen bei Ihnen nachgefordert.
- Sie erhalten von uns per E-Mail einen Termin mit einer Einladung für eine persönliche Vorsprache. Bei diesem Termin werden Ihre Fingerabdrücke für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abgenommen.
- Der elektronische Aufenthaltstitel wird in der Bundesdruckerei erstellt und an die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung verschickt.
- Der elektronische Aufenthaltstitel wird dann per Post an Sie versendet. Auf Wunsch können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung abholen.
Hier haben wir für Sie eine Übersicht zum Weg zum elektronischen Aufenthalstitel (eAT) erstellt.
Hier haben wir hilfreiche Tipps für Sie zusammengefasst, um Ihren Antragsprozess zu beschleunigen:
- Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Ihren Aufenthaltstitel. Wir empfehlen, diesen drei Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen.
- Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten von 10 bis 12 Wochen bei befristeten Aufenthaltstiteln. Bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis beträgt die Bearbeitungszeit 6 Monate. Bei Einbürgerungsanträgen beträgt die Bearbeitungszeit 12 bis 18 Monate.
- Nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Services. Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
Bei einer Online-Antragstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung im PDF-Format zum downloaden, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Diese können Sie als Bestätigung Ihrer/Ihrem Arbeitgebenden und anderen Behörden vorlegen. - Prüfen Sie bitte eigenständig durch unser Internetangebot, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für Ihre Aufenthaltserlaubnis erfüllen und halten Sie die benötigten Unterlagen bei der Online-Antragstellung bereit.
- Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Termin von uns zu einer persönlichen Vorsprache. Bei diesem Termin wird Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bestellt. Nach der Bestellung Ihres Aufenthaltstitels dauert der Druck Ihres Dokuments sechs bis acht Wochen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der im Internet angegebenen Bearbeitungszeit keine Anfragen zum Sachstand bearbeiten können.
- Falls Sie Fragen haben, bitten wir Sie, zuerst unsere Dienstleistungsseiten sowie unsere FAQs durchzulesen. So kann sich die ein oder andere Frage von selbst klären.
Kontakt zur Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online. Alle Dienstleistungen, die wir online anbieten, finden Sie bei den Online-Services der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
Für telefonische Anfragen und Auskünfte ist unser Servicetelefon unter der Nummer 089 233-96010 erreichbar.
Sie erreichen uns von:
- Montag bis Donnerstag: 7.30 – 15.30 Uhr
- Freitag: 7.30 – 13 Uhr
Wenn Sie keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel haben, aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe benötigen, können Sie einen Notfalltermin buchen. Die Notfalltermin-Buchung gilt nur für Studierende, Hochschulabsolvent*innen und Selbstständige.
Ein Notfall ist zum Beispiel:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt. Nur nachgewiesene Notfälle können bearbeitet werden.
Wir testen derzeit ein neues System in der Aufenthaltserteilung. Im Rahmen dieses Pilotprojekts können Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben A bis O beginnt, mit Termin bei uns vorsprechen. Hierfür muss kein Notfall vorliegen. Sie können den Termin online buchen.
Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben P bis Z beginnt, können weiterhin auch ohne Termin bei uns am Eingang A (Ruppertstraße 19) vorsprechen.
Bitte beachten Sie diese Informationen.
FAQs
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen:
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine:
Informationen zu Übersetzungen
Die Stadt München nutzt das DSGVO-konforme Übersetzungstool DeepL zur Übersetzung der Inhalte auf stadt.muenchen.de. Die Stadt München übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der automatischen Übersetzungen. Weitere Details sind im Impressum zu finden.