Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle)

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

  • Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
  • Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.

Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.

Achtung
Ein Arbeitgeberwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung sind kein Notfall. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.

Termin für den Notfall-Servicepoint buchen

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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