Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige
Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls Hilfe?
Beschreibung
Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht.
Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin ! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartenummern. Neue Termine werden Montag bis Freitag morgens und mittags jeweils 10 Minuten vor Beginn der Öffnungszeiten freigeschaltet. Termine für die nächste Woche erscheinen über die Woche verteilt im Buchungssystem. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren.
Asylverfahren
Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?
Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Wichtiger Hinweis
Achtung: Für Studierende gelten andere Voraussetzungen.
Voraussetzungen
Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:
- Beschäftigte mit Berufsausbildung
- Sonstige Beschäftigte (wie Freiwilligendienste oder Au-pairs)
- Wissenschaftler*innen, Forscher*innen
- Hochqualifizierte (zum Beispiel Blaue Karte EU)
- Selbstständige
- Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
- Familienangehörige von Asylberechtigten, Geflüchteten und subsidiär Schutzberechtigten
- Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Ausgefüllte Bestätigung über den Notfall
Fragen und Antworten
Ja. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 – 13 Uhr unter der Rufnummer +49 89 233-96010.
Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.
Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.
Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unser Online-Services oder per Post möglich.
Kontakt
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45461
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A