Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls Hilfe?

Beschreibung

Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.

Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht.
Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)

Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin ! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartenummern. Neue Termine werden Montag bis Freitag morgens und mittags jeweils 10 Minuten vor Beginn der Öffnungszeiten freigeschaltet. Termine für die nächste Woche erscheinen über die Woche verteilt im Buchungssystem. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren.

Asylverfahren

Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?

Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Information

Wichtiger Hinweis

Achtung: Für Studierende gelten andere Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

  • Beschäftigte mit Berufsausbildung
  • Sonstige Beschäftigte (wie Freiwilligendienste oder Au-pairs)
  • Wissenschaftler*innen, Forscher*innen
  • Hochqualifizierte (zum Beispiel Blaue Karte EU)
  • Selbstständige
  • Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
  • Familienangehörige von Asylberechtigten, Geflüchteten und subsidiär Schutzberechtigten
  • Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln

Benötigte Unterlagen

Dauer und Kosten

Zahlungsarten

Fragen und Antworten

Ja. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 – 13 Uhr unter der Rufnummer +49 89 233-96010.

Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.

Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.

Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unser Online-Services oder per Post möglich.

Kontakt

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. 07:30 - 15:30
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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