Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle - Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig)
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig und haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe? Dann müssen Sie online einen Termin buchen.
- Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
- Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Sie müssen einen Termin buchen. Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für diesen und den nächsten Tag. Wenn kein Termin frei ist, versuchen Sie es bitte später nochmal. Morgens, mittags und nachmittags kommen wieder neue Termine für heute und morgen dazu.
Voraussetzungen
Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:
- Studierende
- Wissenschaftler*innen
- Forscher*innen
- Hochqualifizierte (Sie haben einen Hochschulabschluss und arbeiten)
- Selbständige
- Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
Bitte beachten Sie:
Alle anderen Personengruppen finden hier Informationen zur Hilfe in Notfällen.
Benötigte Unterlagen
Folgende Nachweise werden in deutscher oder englischer Sprache für die Terminbearbeitung akzeptiert:
- Bestätigung der*des Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
- Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
- Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport
- Bestätigung einer Behörde, eines Krankenhauses oder Arztes über dringendes persönliches Reisebedürfnis
Fragen & Antworten
Ja. Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 089/233-44102 oder 089/233-44329.
Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.
Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unsere Online-Services oder per Post möglich.
Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.
Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr