Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle - Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig)

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig und haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe? Dann müssen Sie online einen Termin buchen.

  • Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
  • Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.

Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.

Sie müssen einen Termin buchen. Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für diesen und den nächsten Tag. Wenn kein Termin frei ist, versuchen Sie es bitte später nochmal. Morgens, mittags und nachmittags kommen wieder neue Termine für heute und morgen dazu.

Voraussetzungen

Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

  • Studierende
  • Wissenschaftler*innen
  • Forscher*innen
  • Hochqualifizierte (Sie haben einen Hochschulabschluss und arbeiten)
  • Selbständige
  • Familienangehörige der oben genannten Personengruppen

Bitte beachten Sie:

Alle anderen Personengruppen finden hier Informationen zur Hilfe in Notfällen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Nachweise werden in deutscher oder englischer Sprache für die Terminbearbeitung akzeptiert:

  • Bestätigung der*des Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
  • Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
  • Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport
  • Bestätigung einer Behörde, eines Krankenhauses oder Arztes über dringendes persönliches Reisebedürfnis

Fragen & Antworten

Ja. Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 089/233-44102 oder 089/233-44329.

Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.

Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unsere Online-Services oder per Post möglich.

Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Telefonische Sprechzeiten:

Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr

Ähnliche Leistungen

Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte

Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis...

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen...

Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine...

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in...