Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.

Beschreibung

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine besondere Form der Sozialhilfe.
Der Leistungsumfang entspricht aber grundsätzlich dem der Hilfe zum Lebensunterhalt und umfasst insbesondere:

  • maßgeblichen Regelbedarf und angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfszuschläge für bestimmte Lebenslagen
  • zusätzliche gesetzlich festgelegte Bedarfe (z.B. einmalige Bedarfe)
     

Besonderheiten

  • antragsabhängige Leistung
  • in der Regel kein Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern bzw. Eltern
  • Leistungen beginnen ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird


Besondere Anlaufstellen

Voraussetzungen

Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können:

  • Personen, die die maßgebende Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. die ab Geburtsjahrgang 1947 gestaffelt angehobene Altersgrenze bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres) erreicht haben.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ,unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, auf Dauer voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für den Zeitraum, in dem sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder im Arbeitsbereich tätig sind, leistungsberechtigt.

(Arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige beantragen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II))

Benötigte Unterlagen

Nachweise über

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Unterkunftskosten

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Zeitnah nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Volle Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit wegen Krankheit oder Behinderung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich beträgt.
 

Der Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern entfällt, solange diese ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro nicht erreichen.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).

Ähnliche Leistungen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bewältigen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Unterstützung beantragen.

Finanzielle Unterstützung für Bekleidung

Finanzielle Unterstützung für die notwendige Erstausstattung mit Bekleidung und Schuhen, nicht aber für Nachbeschaffung.

Bürgergeld

Bürgergeld für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Sozialleistungen für EU-Bürger*innen

EU-Bürger*innen, die in München gemeldet sind, können Zugang zu Sozialleistungen haben.

Arbeitsvermittlung

Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, unterstützende Angebote der aktiven Arbeitsförderung.

Finanzielle Unterstützung für Möbel

Unterstützung für die notwendige Erstausstattung mit notwendigem Mobiliar und Haushaltsgeräten, nicht aber für Nachbeschaffung.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Als Inhaber*in eines München-Pass können Sie sich die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel erstatten lassen.