Fundsache abgeben
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.
Beschreibung
- Gegenstände, die Sie im Stadtgebiet München gefunden haben, nehmen das Fundbüro der Stadt, die Bürgerbüros oder jede Polizeiinspektion entgegen.
- Für die Fundsachenabgabe im Fundbüro benötigen Sie keinen Termin.
- Fahrräder darf ausschließlich die Polizei annehmen. Sie überprüft, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.
- Tiere können nur im Tierheim München abgegeben werden.
- Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde im KVR abgegeben werden.
- Haben Sie etwas in der S-Bahn, in Regionalzügen oder in Fernzügen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn beziehungsweise das jeweilige Unternehmen.
- Haben Sie etwas in der U-Bahn, im Bus, der Straßenbahn, an einer Haltestelle oder auf einem Bahnsteig gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der MVG.
- Haben Sie etwas am Flughafen gefunden, wenden Sie sich bitte an das dortige Fundbüro.
- Haben Sie etwas auf Bundesautobahnen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Autobahnmeisterei.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Fragen & Antworten
Fundsachen sind verlorene Sachen, die mehr als zehn Euro wert sind.
- Gegenstände, die hinterlegt, abgestellt oder offensichtlich entsorgt wurden, wie zum Beispiel alte Autoreifen, Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Feuerlöscher, Gaskartuschen, Computer, Fernsehgeräte, Farben, Lacke, Chemikalien und Batterien.
Auskünfte hierzu erteilen der Abfallwirtschaftsbetrieb München. - Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
- Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Finderdaten
- Fundtag
- Fundort
- Beschreibung der Fundsache
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn
Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent. Beispielrechung: Wert der Sache: 800 Euro, 5 Prozent bis 500 Euro = 25 Euro 3 Prozent für die restlichen 300 Euro = 9 Euro macht zusammen 34 Euro Finderlohn.
Rechtliche Grundlagen
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
Art. 10 Grundgesetz (GG)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Kontakt
Bürgerbüro Pasing
Internet
Telefon
Post
Bürgerbüro Pasing
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45905
Adresse
Landsberger Straße 486
81241 München
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze