Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten, mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschreibung

Die wasserrechtliche Erlaubnis für genehmigungspflichtige Bohrarbeiten ist rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen.

Werden Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut, sind die Vorgaben des Merkblatts „Mindestkriterien für die Errichtung von Grundwassermessstellen“ des Wasserwirtschaftsamtes München zu beachten.

Bohrungen, die allein das erste beziehungsweise quartäre Grundwasserstockwerk erschließen sind nur anzeigepflichtig. (siehe „Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser“)

Die Entnahme von Grundwasser für die Durchführung von Pumpversuchen ist bis zu einer Dauer von 144 Stunden erlaubnisfrei. Länger dauernde oder solche an mehreren Brunnen gleichzeitig über eine Dauer von 72 Stunden hinaus sind erlaubnispflichtig.

Für eine spätere Nutzung des durch die Bohrung erschlossenen Grundwassers ist in der Regel ein eigenes wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie im PDF " Beschreibung erforderlicher Antragsunterlagen für Bohrungen, Brunnen, Grundwassermessstellen im tieferen Grundwasser".

Die Unterlagen werden zwingend digital und zusätzlich in Papier in dreifacher Ausfertigung benötigt.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Dauer des Verfahrens beträgt mehrere Monate und ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer bei anderen im Verfahren zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

mindestens 100 Euro bis maximal 15.000 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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