Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis
Beschreibung
Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.
Zu den anzeigepflichtigen Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, gehören beispielsweise:
- nicht ausgebaute Bohrungen wie Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen
- Grundwassermessstellen
- Brunnen für die thermische Nutzung des Grundwassers mit einer Wärmepumpe oder Kühlanlage
- Errichtung einer Erdwärmesonde
- Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung
Für folgende Bohrungen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis:
- durch Grundwasser schützende Schichten (Ton, Sand, Schluff)
- durch mehrere Grundwasserstockwerke
- in unter Druck stehendes Wasser
Die hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Dokumente und Links" im PDF "Beschreibung erforderlicher Antragsunterlagen für Bohrungen, Brunnen, Grundwassermessstellen im tieferen Grundwasser".
Wichtiger Hinweis
Entscheidend für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz (Sachgebiet Wasserrecht) sofort zu melden.
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
- Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
- Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München