Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis

Beschreibung

Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.​

Zu den anzeigepflichtigen Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, gehören beispielsweise:

  • nicht ausgebaute Bohrungen wie Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen
  • Grundwassermessstellen
  • Brunnen für die thermische Nutzung des Grundwassers mit einer Wärmepumpe oder Kühlanlage
  • Errichtung einer Erdwärmesonde​
  • Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung

Für folgende Bohrungen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis:

  • durch Grundwasser schützende Schichten (Ton, Sand, Schluff)
  • durch mehrere Grundwasserstockwerke
  • in unter Druck stehendes Wasser

Die hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Dokumente und Links" im PDF "Beschreibung erforderlicher Antragsunterlagen für Bohrungen, Brunnen, Grundwassermessstellen im tieferen Grundwasser".

Information

Wichtiger Hinweis

Entscheidend für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.

Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz (Sachgebiet Wasserrecht) sofort zu melden.

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal ein Monat.

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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