Zufahrtskontrollbeleg – Oktoberfest und Oide Wiesn

Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für das Gelände zum Oktoberfest und die Oide Wiesn benötigen, können Sie eine Einfahrtsberechtigung beantragen.

Beschreibung

Die Stadt München erteilt unterschiedliche Einfahrtsberechtigungen für das Oktoberfest und die Oide Wiesn. Diese können online beantragt werden. Die Beantragung der Zufahrtskontrollbelege ist ab dem 29. Juli 2024 möglich.

  • Für den Aufbau und Abbau erhalten Sie einen Auf- und Abbauschein für das Festgelände beim Referat für Arbeit und Wirtschaft auf der Wiesn, Matthias-Pschorr-Straße 4, 80339 München. Kontakt: Telefon 089/233-82816 oder 089/233-82815 oder E-Mail an veranstaltungen.raw@muenchen.de senden.
  • Beschicker*innen oder Lieferant*innen, die während des Oktoberfests das Festgelände befahren müssen, erhalten im KVR-Wiesnbüro (Servicezentrum auf der Theresienwiese) einen Einfahrtschein für das Fahrzeug. Dieser gilt nur während der Wiesn und wird nur für das von Ihnen angegebene Fahrzeug ausgestellt (Kfz-bezogen).
    Zudem wird für jeden Insassen im Fahrzeug ein Zufahrtskontrollbeleg benötigt. Dieser kann ebenfalls (nur online) bei uns beantragt werden.

Die Ausgabe der Einfahrtsberechtigungen werden zu folgenden Öffnungszeiten und an folgenden Standorten erfolgen:

  • Zufahrtskontrollbelege
    • 26. August bis 13. September
      zu den allgemeinen Öffnungszeiten im KVR, Ruppertstraße 11, 3. Stock, Raum 34.105 (Eingang Standesamt)
    • 16. September bis 18. September
      täglich von 8.30 bis 16 Uhr
      19. September und 20. September
      täglich von 8.30 bis 18 Uhr

      Nähe Servicezentrum an der Theresienwiese an der Buswendeschleife im Securitas-Container (Die Kfz-Einfahrtscheine sind wie gewohnt im KVR-Wiesnbüro im Servicezentrum auf der Theresienwiese zu beantragten, täglich von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr.)
  • Zufahrtkontrollbelege und Einfahrtscheine
    21. September bis 6. Oktober täglich von 9 bis 21 Uhr im Servicezentrum auf der Theresienwiese

Als Anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende am Sperrring müssen Sie eine Zufahrtserlaubnis für den Sperrring beantragen.

Benötigte Unterlagen

​Für den Zufahrtskontrollbeleg (jede einzelne Person) müssen folgende Unterlagen online hochgeladen werden:

  • Unterschriebene Information zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (zum Download erhältlich)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • ggf. elektronischer Aufenthaltstitel

Für den Einfahrtschein müssen Sie keine Unterlagen online hochladen. Diesen erhalten Sie nach dem Ausfüllen eines Formulars vor Ort und mit Vorlage eines Identitätsnachweises ab dem 21.09.2024 im Wiesnbüro (Servicezentrum auf der Theresienwiese).

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Kfz-bezogenen Einfahrtserlaubnisse für Beschicker*innen und Lieferant*innen können in der Regel sofort mitgenommen werden.

Die Bearbeitung von Zufahrtskontrollbelegen dauert im Regelfall zehn Tage. Die Abholung ist ohne weitere Aufforderung durch das KVR zehn Tage nach der Beantragung, frühestens jedoch ab 26. August 2024, möglich. Es ist keine Terminvereinbarung zur Abholung notwendig. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Eine Aushändigung des Zufahrtskontrollbelegs an Dritte ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

​Zufahrtskontrollbeleg: gebührenfrei
Kfz-bezogene Einfahrtserlaubnis auf das Festgelände:

  • bis 9 Uhr (gelb, Tagesschein/ Fahrradschein): 10 Euro
  • bis 9 Uhr (grün): 50 Euro
  • bis 9 Uhr (rot) (nur für leichtverderbliche Ware, Bier): 80 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

​Alle Personen (Insassen der Fahrzeuge) ab 16 Jahren benötigen zusätzlich zum Einfahrtschein für Beschicker*innen und Lieferant*innen (siehe oben) einen personengebundenen Zufahrtskontrollbeleg (ZKB). Diesen können Sie online beantragen.
Personen, welche das Festgelände befahren müssen und eine dementsprechende Erlaubnis (ZKB) besitzen, benötigen keine zusätzliche Einfahrtserlaubnis für den Sperrring.

Bitte beachten Sie, dass seit 2023 kein Versand der Zufahrtskontrollbelege (ZKB) mehr erfolgen kann, sondern dieser persönlich bei den oben genannten Standorten und zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeholt werden muss. Bringen Sie zur Abholung Ihren Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel) mit. Eine Aushändigung des ZKB ohne Vorlage eines Identitätsnachweises sowie eine Ausgabe an Dritte ist nicht möglich.

Die Abholung ist ohne weitere Aufforderung durch das KVR zehn Tage nach der Beantragung, frühestens jedoch ab 26. August 2024 möglich. Es ist keine Terminvereinbarung zur Abholung notwendig.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

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Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45127

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. 08:30 - 12:00
    14:00 - 18:00
  • Mi. 07:30 - 12:00
  • Do. 08:30 - 15:00
  • Fr. 07:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

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