Zufahrtserlaubnis für Oktoberfest und Oide Wiesn

Sie benötigen eine Zufahrtserlaubnis für das Oktoberfest oder zur Einfahrt in den Sperrring? Dann finden Sie hier alle Informationen im Überblick.

Die Stadt München erteilt unterschiedliche Einfahrtsberechtigungen für das Oktoberfest und die Oide Wiesn.

  • Für den Aufbau und Abbau erhalten Sie einen Auf- und Abbauschein für das Festgelände beim Referat für Arbeit und Wirtschaft auf der Wiesn, Matthias-Pschorr-Straße 4, 80339 München. Kontakt: Telefon 089/233-82816 oder 089/233-82815 oder E-Mail an veranstaltungen.raw@muenchen.de senden.
  • Beschicker*innen oder Lieferant*innen, die während des Oktoberfests das Festgelände befahren müssen, erhalten im KVR-Wiesnbüro (Servicezentrum auf der Theresienwiese) einen Einfahrtsschein für das Fahrzeug. Dieser gilt nur während der Wiesn und wird nur für das von Ihnen angegebene Fahrzeug ausgestellt (Kfz-bezogen).
    12. bis 16. September täglich von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
    17. September bis 3. Oktober täglich von 9 bis 22 Uhr

Bitte beachten Sie: Alle Personen (Insassen der Fahrzeuge) ab 16 Jahren benötigen zusätzlich zum Einfahrtschein für Beschicker*innen und Lieferant*innen (siehe oben) einen personengebundenen Zufahrtskontrollbeleg. Diesen können Sie online beantragen. Bei Fragen zum Zufahrtskontrollbeleg können Sie sich per Mail an zkb.kvr@muenchen.de wenden.

  • Anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende am Sperrring benötigen eine Zufahrtserlaubnis zur Querung. Diese erhalten Sie beim Kreisverwaltungsreferat, Implerstraße 13, Telefon 089/233-44173. Anträge für die Zufahrtserlaubnis (siehe "Links & Downloads") können per Mail unter parkausweise.kvr@muenchen.de oder postalisch gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nur in dringenden Fällen mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Alle Zufahrtskontrollbelege die ab dem 5.9.2022 beantragt werden, können nicht mehr auf dem Postweg an Sie versendet werden. Diese können in der Wiesn-Vorwoche ab dem 12.9.2022 im KVR-Wiesnbüro abgeholt werden.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen für Beschicker*innen und Lieferant*innen und den Zufahrtskontrollbeleg.

Benötigte Unterlagen

Für den Zufahrtskontrollbeleg (jede einzelne Person)

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Downloaderhältlich)
  • Reisepass oder Personalausweis

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Kfz-bezogenen Einfahrtserlaubnisse für Beschicker*innen und Lieferant*innen können in der Regel sofort mitgenommen werden.
Die Bearbeitung von Zufahrtskontrollbelegen kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Gebührenrahmen

Zufahrtserlaubnis  zur Querung der gesperrten Straßen: gebührenfrei

Kfz-bezogene Einfahrtserlaubnis auf das Festgelände:

  • bis 9 Uhr (gelb, Tagesschein/ Fahrradschein): 10 Euro
  • bis 9 Uhr (grün): 50 Euro
  • bis 9 Uhr (rot) (nur für leichtverderbliche Ware, Bier): 80 Euro

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Information

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Telefon

Fax

Internet

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Barrierefreiheit & Anfahrt

Anfahrt mit MVV

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