Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.

Beschreibung

Zuständig ist die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie bescheinigt, dass der Aufteilungsplan mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmt.

Sondereigentum kann als abgeschlossen bescheinigt werden, wenn die Räume, die das einzelne Sondereigentum bilden, gegenüber anderen Wohnungen, sonstigen Räumen und dem gemeinschaftlichen Eigentum dauerhaft räumlich abgetrennt sind. Ein freier Zugang zum jeweiligen Sondereigentum muss jederzeit gewährleistet sein.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • alle Grundrisse des Gebäudes, auch von nicht ausgebauten Dachräumen und Spitzböden im Maßstab 1:100
  • Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Je nach Verfahren 25 bis 150 Euro je Sondereigentumseinheit.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

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