Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.

Beschreibung

Zuständig ist die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie bescheinigt, dass der Aufteilungsplan mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmt.

Sondereigentum kann als abgeschlossen bescheinigt werden, wenn die Räume, die das einzelne Sondereigentum bilden, gegenüber anderen Wohnungen, sonstigen Räumen und dem gemeinschaftlichen Eigentum dauerhaft räumlich abgetrennt sind. Ein freier Zugang zum jeweiligen Sondereigentum muss jederzeit gewährleistet sein.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • alle Grundrisse des Gebäudes, auch von nicht ausgebauten Dachräumen und Spitzböden im Maßstab 1:100
  • Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Je nach Verfahren 25 bis 150 Euro je Sondereigentumseinheit.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Beratung im Servicezentrum
Mo bis Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
Di und Do 13.30 bis 16.00 Uhr

Telefonische Beratung
Mo bis Do 9.00 bis 16.00 Uhr
Fr 9.00 bis 12.00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen

Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.

Erhaltungssatzungen – Umwandlung in Sondereigentum

Wenn Sie in einem Erhaltungssatzungsgebiet Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche. Sie werden aus Grundstücks-Verkäufen abgeleitet und lagespezifisch angegeben.

Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm

Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.

Umwandlung von Wohnraum in Sondereigentum

Wenn Sie im Stadtgebiet München Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie möglicherweise eine Genehmigung.