Gleichstellung und Antidiskriminierung
München setzt auf Chancengleichheit – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Religion oder Herkunft.
Teilhabe und Chancengleichheit für alle in München lebenden Menschen
Die Landeshauptstadt München wendet sich gegen jede Form von Ausgrenzung, Benachteiligung und Gewalt. Sie verpflichtet sich einem Menschenbild, welches auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Charta der Grundrechte steht.
Um sozialen Frieden und Weltoffenheit zu sichern, hat die Stadt eine differenzierte Struktur von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen eingerichtet. Die Stellen arbeiten daran, mehr Teilhabe und Chancengleichheit für alle in München lebenden Menschen zu erreichen.
Die Landeshauptstadt München kommt damit nicht nur ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgabe als Kommune nach, sondern Stadtrat und Stadtverwaltung handeln auch in der Überzeugung, dass es die wichtigste Aufgabe einer Kommune ist, Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Frieden zu ermöglichen. Denn nur dann haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Potenziale zu ihrem eigenen und zum Wohl aller zu entfalten und gemeinsam gesellschaftlichen Fortschritt für alle zu erreichen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat die Arbeit der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen mit dem Beschluss vom 05.07.2012 auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Darin sind die rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Arbeit beschrieben.
Sie können den Internetauftritten der jeweiligen Stelle entnehmen, welche Aufgabe sie erfüllt und an wen sich ihr Angebot richtet.