Bezahlbarer Wohnraum an der Saarstraße
Mit einem sektoralen Bebauungsplan an der Saarstraße in Schwabing schafft der Stadtrat die Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum.
Aktuelles
Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Freitag, 8. August, bis Freitag, 19. September 2025, wird der Entwurf des sektoralen Bebauungsplans Nr. 2191 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über den Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung online München informieren und dazu äußern.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Die Planungsunterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform.
Weiterer Auslegungsort
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 8. August bis 19. September 2025 auch an folgendem Auslegungsort über die Planungen informieren:
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan zur Verfügung:
- per E-Mail unter plan.ha2-22v@muenchen.de
- telefonisch unter 089/233-22918 Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr
Das Projekt

Lage
Das Gebiet zwischen Saarstraße, Winzererstraße und Adams-Lehmann-Straße liegt im Stadtbezirk 4 Schwabing-West.
Das Projekt
Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan stellt der Stadtrat sicher, dass bei Wohnungsbauvorhaben zwischen der Saarstraße, der Winzererstraße und der Adams-Lehmann-Straße 221 bis 261 Wohnungen entstehen, davon 88 bis 104 gefördert. Anlass war ein Bauantrag, die bestehende gewerbliche Nutzung im ersten und zweiten Geschoss eines Gebäudes in Wohnungen umzuwandeln.
Der sektorale Bebauungsplan ist Teil einer neuen Regelung des Baugesetzbuches (BauGB) seit Sommer 2021. Das bedeutet: 40 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Gebäude in der Nähe dieses Bebauungsplans, falls dort weitere Wohnungen geplant sind. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Aktuell gibt es für das gewerblich genutzte Gebiet keinen Bebauungsplan. Hier gilt das Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch. Wenn ein neues Wohnbauvorhaben nur nach diesen Vorgaben beurteilt würde, hätte die Stadt keine Möglichkeit, Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neue Wohnungen baut, müsste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen.
Der sektorale Bebauungsplan
Mit dem neuen "Sektoralen Bebauungsplan" gemäß § 9 Absatz 2d des Baugesetzbuches haben die Kommunen seit Sommer 2021 ein Instrument, um auch in Gebieten nach § 34 des Baugesetzbuches geförderten Wohnraum zu schaffen. Im März 2023 hat sich der Stadtrat zu diesem neuen Instrument beraten und Anwendungskriterien für München beschlossen. Der Beschluss für die Saarstraße ist bereits der achte für einen solchen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung.
Verfahrensstand
Am 26. Juli 2023 fasste die Vollversammlung des Stadtrats den Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan an der Saarstraße. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) findet von Freitag, 8. August, bis Freitag, 19. September 2025 statt. Der Satzungsbeschluss ist für Dezember 2025 geplant.
Chronologie
07/2023 Aufstellungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2191