Pappenheimstraße

Auf dem ehemaligen Telekomgelände an der Pappenheimstraße sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen.

Projekt

Visualisierung der künftigen Wohnbebauung an der Pappenheimstraße. Links eine viergeschossige Gebäudezeile die mittig in einem sechsgeschossigen Gebäude endet. Rechts daneben sieht man die Bestandgebäude. Im Vordergrund ist eine Grünfläche zu sehen.
dreisterneplus Architektur + Stadtplanung
Innerstädtisch und grün: das neue Quartier an der Pappenheimstraße (Visualisierung)

Lage

Das Planungsgebiet liegt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt zwischen der Blutenburgstraße und der Pappenheimstraße und ist in privatem Eigentum. Es ist etwa 1,1 Hektar groß.
Die Umgebung des Planungsgebiets ist geprägt von einem Wohnquartier mit Läden, Gastronomie und Büros im Norden.
Östlich des Planungsgebiets liegen das Winterquartier des Circus Krone sowie die Spatenbrauerei. Südlich befinden sich der Circus Krone, ein Gymnasium und ein Berufsschulzentrum.

Planungsziele

Auf dem ehemaligen Telekomgelände in der Pappenheimstraße sollen rund 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen. Die Nutzungen werden in zwei Neubauten und in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht. Innerhalb dieser offenen Blockbebauung entstehen die Freifläche der Kindertagesstätte sowie private Grünflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks. Ein Großteil des Baumbestands soll erhalten bleiben.

Um die städtebauliche Qualität zu sichern, sollen die zukünftigen Bauvorhaben in der Kommission für Stadtgestaltung vorgestellt werden.

Verfahrensstand

  • Nächster Schritt: Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) voraussichtlich im Juni 2025.
  • Um die städtebauliche Qualität zu sichern, sollen die zukünftigen Bauvorhaben in der Kommission für Stadtgestaltung vorgestellt werden.

Chronologie

07/2022: Vorbehaltlicher Satzungs- und Billigungsbeschluss
02 bis 03/2019: Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB
11/2016: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 BauGB
7/2014: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2089

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