Pappenheimstraße
Auf dem ehemaligen Telekomgelände an der Pappenheimstraße sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen.
Projekt
Lage
Das Planungsgebiet liegt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt zwischen der Blutenburgstraße und der Pappenheimstraße und ist in privatem Eigentum. Es ist etwa 1,1 Hektar groß.
Die Umgebung des Planungsgebiets ist geprägt von einem Wohnquartier mit Läden, Gastronomie und Büros im Norden.
Östlich des Planungsgebiets liegen das Winterquartier des Circus Krone sowie die Spatenbrauerei. Südlich befinden sich der Circus Krone, ein Gymnasium und ein Berufsschulzentrum.
Planungsziele
Auf dem ehemaligen Telekomgelände an der Pappenheimstraße sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen.
Die Nutzungen kommen in zwei Neubauten und einem denkmalgeschützten Gebäude unter. Das denkmalgeschützte Gebäude an der Pappenheimstraße, Ecke Blutenburgstraße, welches als ehemalige Kaserne errichtet und später als Krankenhaus genutzt wurde, soll künftig Büros beherbergen.
An der Pappenheimstraße entsteht ein sechsgeschossiges Wohngebäude mit Kindertagesstätte, entlang der Blutenburgstraße ein Wohngebäude mit bis zu sieben Geschossen. Die integrierte Kindertagesstätte wird im alternativen Nutzungsmodell errichtet. Die beiden Neubauten rahmen das Denkmal ein, durch Rücksprünge wird das denkmalgeschützte Gebäude herausgestellt.
Innerhalb dieser offenen Blockbebauung entstehen die Freifläche der Kita sowie private Grünflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks. Ein Großteil des Baumbestands soll erhalten bleiben. Die Dachflächen der Neubauten sollen von den Bewohner*innen als Dachgärten genutzt werden können.
Die benötigten Stellplätze werden in Tiefgaragen unter den Neubauten geschaffen.
Verfahrensstand
- Nächster Schritt: Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
- Um die städtebauliche Qualität zu sichern, ist nach dem Satzungsbeschluss ein Realisierungswettbewerb geplant.
Chronologie
07/2022: Vorbehaltlicher Satzungs- und Billigungsbeschluss
02 bis 03/2019: Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB
11/2016: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 BauGB
7/2014: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2089