Finanzielle Leistungen für Familien
Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien in München.

Übersicht mit direkten Links zu den Anbietern
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Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen …) ist eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder (pauschaler) Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Eine Beantragung ist frühestens 12 Wochen vor dem Entbindungstermin möglich.
Erstausstattung vom Jobcenter München
Erstausstattung bei Schwangerschaft von der Landeshauptstadt München
Ausbildungsförderung für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind, soll eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher …) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.
Für die Erstausstattung von Bekleidung und Schuhen (zum Beispiel nach Haftentlassung, bei Wohnungsbrand …) wird zusätzlich eine einmalige Geldleistung gewährt. Die Antragstellung muss vor dem Kauf erfolgen.
Erstausstattung bei Schwangerschaft von der Landeshauptstadt München
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre. Bei Bedarf kann die Teilnahme an Angeboten von Schule und Kindertagesstätte oder im Bereich Freizeit und Kultur bezuschusst werden.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung), so wird auf Antrag geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.
Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schüler*innen, Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Um Familien und Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.
Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person zum Beispiel stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Darüber hinaus gewährt die Landeshauptstadt München Hilfen im Haushalt im Rahmen der häuslichen Unterstützungsleistungen.
Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Hilfen im Haushalt durch die Landeshauptstadt München
Freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München: Unter bestimmten Voraussetzungen können Münchner Bürger*innen Hilfen durch das Sozialreferat erhalten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen (z.B. München-Pass, Mittagsverpflegung, Sonderzahlungen für Schüler*innen, Medikamentenhilfe, Verhütungsmittel)
Personen, die nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können, können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen; ausgenommen sind damit Personen die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.
Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.
Kinderkrankengeld der AOK Bayern
Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ). Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.
Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Im Einzelfall haben Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Darunter fallen u.a. Schwangere – ab der 13. Schwangerschaftswoche – und Alleinerziehende.
Familien in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können kostenloses Mittagessen an den Schulen erhalten.
Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder in Ihrem Sozialbürgerhaus.
Auch Kinder, die eine städtische oder von der Landeshauptstadt München geförderte Kita oder einen kooperativen Ganztag besuchen, können auf Antrag ein kostenloses Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder in der Grundschule erhalten. Weitere Informationen dazu gibt es auf muenchen.de/kita
Der Familienpass enthält zahlreiche exklusive Workshopangebote, Gutscheine und viele attraktive Ermäßigungen.
Er wird für alle Münchner Familien und für Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg angeboten. Der Familienpass ist bis 31. Dezember des Jahres gültig.
Familien mit geringem Einkommen können ihn kostenfrei im Sozialbürgerhaus erhalten.
Der Münchner Ferienpass bietet zahlreiche Anregungen zur Freizeitgestaltung in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren mit Gutscheinen, Kursen und Ermäßigungen. Er gilt in allen bayerischen Schulferien - beginnend mit den Herbstferien bis zum letzten Tag der Sommerferien.
Familien mit geringem Einkommen können ihn kostenfrei im Sozialbürgerhaus erhalten.
Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
Mutterschaftsgeld der AOK Bayern
Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Die Sonderzahlung zum Schulanfang ist eine Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München zusätzlich zur gesetzlichen Schulbedarfspauschale. Diese Leistung erhalten nur Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) wechseln.
Zur Leistung Sonderzahlungen für Schulanfänger*innen und - wechsler*innen
Bis zum 18. Lebensjahr können bis zu 200 Euro pro Antrag für Sportbekleidung und -ausrüstung genehmigt werden. Sportvereinsbeiträge können bis zu einer Höhe von 180 Euro pro Jahr und Kind gezahlt werden. Bei einem höheren Bedarf sind Nachweise des Vereins vorzulegen.
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (zum Beispiel Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Die Stadt München übernimmt für München-Pass-Berechtigte die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster, Spirale. Die Liste ist nicht abschließend. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus. Wenn Ihre Verhütungsmittel weniger als 100 Euro kosten, erstatten wir Ihre Kosten, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Verhütungsmittel, die mehr als 100 Euro kosten, müssen vor der Behandlung beantragt werden. Sie erhalten dann eine Kostenübernahmeerklärung.
Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.
Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher*innen von Bürgergeld, Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme für notwendiges Mobiliar und Haushaltsgeräte bei Antragstellung vor der Beschaffung möglich.
Wohnungserstausstattung vom Jobcenter München
Wohnungserstausstattung von der Landeshauptstadt München
Unter bestimmten Voraussetzungen können Münchner Bürger*innen Hilfen erhalten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht oder die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind, gibt es neben freiwilligen städtischen Zuschüssen auch Schenkungs- oder Stiftungsmittel. Dringend benötigte Bedarfe des täglichen Lebens können darüber finanziert werden. Sowohl gemeinnützige Projekte wie auch Einzelpersonen können Anträge im zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. Alle Spendenmittel werden über die Stiftungsverwaltung des Sozialreferates vergeben.
Zu den zusätzlichen Leistungen der Landeshauptstadt München

Broschüre: Günstiger leben in München
