Luftreinhalteplan München

Im Luftreinhalteplan werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Luftqualität in München so zu verbessern, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Luftreinhalteplan München

Die Europäische Union hat mit der "Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa" vom 21. Mai 2008 für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte und Zielwerte festgelegt.

Damit soll die Luftverschmutzung so reduziert werden, dass schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt möglichst gering sind.

Die relevantesten Schadstoffe in Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen sind Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Die EU-Richtlinie ist in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt worden.

In Deutschland ist die EU-Richtlinie durch das achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie durch die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) umgesetzt worden. In der 39. BImSchV sind alle Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe festgelegt, die von den Bundesländern und Kommunen eingehalten werden müssen. Zudem enthält sie Vorgaben zur Ermittlung der Schadstoffbelastung.

Mit Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ging zum 1. Juni 2021 die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen gemäß Paragraf 47 BImSchG auf die Landeshauptstadt München über.

Aufgrund der seit 2010 anhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitung (insbesondere auf Streckenabschnitten des Mittleren Rings) besteht für die Stadt München die Pflicht, den Luftreinhalteplan weiter fortzuschreiben.

Umweltzone_Uebersicht

Infos zur Umweltzone und Zufahrtsbeschränkungen

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Umweltzone sowie zu den aktuell geltenden Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge.
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Anpassung der EU-Richtlinie zur Luftqualität

Die WHO hat im September 2021 einen neuen Bericht zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung von Luftschadstoffen veröffentlicht und dabei deutlich strengere Richtwerte empfohlen. Studien zeigen, dass Luftverschmutzung schon bei Konzentrationen unterhalb der bisherigen Grenzwerte beispielsweise zu Herz- und Lungenerkrankungen sowie Schlaganfälle führen können und es keinen sicheren Schwellenwert ohne Gesundheitsrisiko gibt. Aufgrund dessen hat die EU hat die Luftqualitätsrichtlinie 2024 überarbeitet. Die Grenz- und Zielwerte sollen in der angepassten Richtlinie schrittweise an die WHO-Empfehlungen angenähert werden, um besonders gefährdete Gruppen wie Kinder, Schwangere oder Vorerkrankte besser zu schützen. Die Grenzwerte sollen ab Ende 2030 alle fünf Jahre überprüft werden. Sie sind ein Zwischenziel auf dem Weg zum langfristigen Ziel der EU, einer Null-Schadstoffbelastung bis 2050. Auch wenn die WHO-Werte bis 2030 noch nicht vollständig erreicht werden, senkt jede weitere Reduktion der Schadstoffe nachweislich die Krankheitslast der Bevölkerung.

Die angepassten Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 erfordern daher neue Maßnahmen. Wenn für 2026 Überschreitungen festgestellt werden, müssen bis 2028 Pläne erstellt werden, um die Einhaltung bis 2030 sicherzustellen. Die aktuellen Messwerte in München zeigen, dass insbesondere bei Stickstoffdioxid gehandelt werden muss.

Weitere Informationen zur überarbeiteten EU-Richtlinie und den angepassten Grenzwerten finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.

Über die Entwicklung der Pläne und die Evaluation der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in München wird hier berichtet und relevante Stakeholder werden in den Entwicklungsprozess eingebunden.

Neunte Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Umweltzone + Streckenbezogene Durchfahrtsbeschränkung
Beschilderungskonzept für die Kombination der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone und der Tempo 30 Geschwindigkeitsreduktion auf der Landshuter Allee zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße im Süden und dem Toni-Merkens-Weg im Norden.

Die neunte Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 20. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.

Die Kernmaßnahme ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Streckenabschnitt der Landshuter Allee zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg, siehe Abbildung. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird mittels stationärer Blitzer kontrolliert.

Das Ziel der neunten Fortschreibung - die schnellstmögliche und langfristige Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes - konnte mit der Maßnahme erfolgreich erreicht werden. Der Grenzwert von 40 µg/m³ wird seit dem Jahr 2024 im gesamten Stadtgebiet eingehalten.

Weitere Informationen zur neunten Fortschreibung

Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2024 (zugestellt am 22. Oktober 2024) wurde die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit wurde das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024 (Aktenzeichen: 22 A 23.40047) rechtskräftig.

Die Landeshauptstadt München war daher verpflichtet, den Luftreinhalteplan unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzuschreiben, sofern der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht sicher eingehalten wird. Eine sichere Einhaltung ist nach Auffassung des Gerichts dann gegeben, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert für 2024 an der Messstation Landshuter Allee 40 µg/m³ nicht überschreitet sowie eine gutachterliche NO2-Immissionsprognose für die Folgejahre 2025 und 2026 eine sichere Einhaltung von 38 µg/m³ prognostiziert.

Im April 2024 beschloss der Münchner Stadtrat einen einjährigen Verkehrsversuch in Form einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an der Landshuter Allee auf dem Streckenabschnitt zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße und dem Toni-Merkens-Weg. Dieser wurde zum 1. Juni 2024 umgesetzt.

Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs, auf denen sich die Kernmaßnahme stützt sowie die rechtliche Abwägung, finden Sie unten im Dokument "Neunte Fortschreibung des Luftreinhalteplans".

Um auch an der Moosacher Straße schnellstmöglich den Stickstoffdioxid-Grenzwert langfristig einzuhalten, hat der Stadtrat im April 2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12966) eine Anpassung der Ampelsteuerung beschlossen.

Diese wurde im Mai 2024 umgesetzt und ist in die neunte Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen worden. Damit wird ebenfalls den Anforderungen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nachgekommen. 

Das Ziel der neunten Fortschreibung - die schnellstmögliche und langfristige Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes - konnte mit der Maßnahme erfolgreich erreicht werden. Der Grenzwert von 40 µg/m³ wird seit dem Jahr 2024 im gesamten Stadtgebiet insbesondere an der Moosacher Straße eingehalten.

Bisherige Fortschreibungen des Münchner Luftreinhalteplans

Der Münchner Luftreinhalteplan wurde von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und der Landeshauptstadt München erstellt und am 28. Dezember 2004 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) in Kraft gesetzt.

Der Luftreinhalteplan beinhaltet Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Da es trotz der durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiterhin zu Überschreitungen der Grenzwerten kommt, muss der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden.

In der ersten Fortschreibung ist unter anderem das LKW-Transit-Verbot festgelegt.

Die zweite Fortschreibung beinhaltet die Einführung der Umweltzone in München, die mit der vierten Fortschreibung verschärft wurde. Seit 2012 dürfen in den Bereichen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Fahrzeuge mit der grünen Feinstaubplakette einfahren.

Ziel der dritten Fortschreibung war die Beteiligung der Umlandgemeinden im Sinne einer „Kooperation für gute Luft“.

Mit der fünften Fortschreibung wurden Schadstoffminderungsmaßnahmen an den Schwerpunkten „Landshuter Allee“ (Tempolimit) und an der „A 96“ (Verkehrsbeeinflussung) eingeführt.

Mit der sechsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden Maßnahmen zur Minderung der Emissionen des Straßenverkehrs festgelegt, wie zum Beispiel die Förderung der Elektromobilität.

In der siebten Fortschreibung hat die Regierung von Oberbayern 115 Maßnahmen der Landeshauptstadt München übernommen, die Teil des 2018 beschlossenen städtischen Masterplans zur Luftreinhaltung sind. Dies sind zum Beispiel die Zuflussdosierung entlang der Prinzregentenstraße, der Einsatz der E-Busse auf den mit Stickstoffdioxid hoch belasteten Straßenabschnitten.

Die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München sah einen Stufenplan zur Ausweitung der Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Fahrtzeuge vor. Am 1. Februar 2023 trat die Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter in der erweiterten Umweltzone (inkl. Mittlerer Ring) in Kraft. Die ursprünglich geplante Ausweitung auf Euro-5/V-Diesel (Stufe 2) ab 1. Oktober 2023 wurde aufgrund verbesserter Messwerte und Prognosen zur Grenzwerteinhaltung 2024 zunächst verschoben und nach Auswertung der Jahreswerte 2023 im April 2024 verworfen. Auch die Stufe 3 mit dem Wegfall nahezu aller Ausnahmen (z. B. für Anwohnende und Lieferverkehr) wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht umgesetzt.

Die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München sah die Einführung einer stufenweisen Zufahrtsbeschränkung für Diesel Fahrzeuge in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone vor. Der ursprüngliche Stufenplan für die stufenweise Zufahrtsbeschränkung für Diesel Fahrzeuge in München umfasste drei Stufen. Die erste Stufe, die Zufahrtsbeschränkungen für Diesel Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter vorsah, trat bereits am 1. Februar 2023 in Kraft. In der zweiten Stufe wäre ab dem 1. Oktober 2023 die Zufahrtsbeschränkung auf Diesel Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgeweitet worden. Bei einer weiteren Nichteinhaltung der Grenzwerte wären in der dritten Stufe ab dem 1. April 2024 sämtliche Ausnahmen, unter anderem für Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Lieferverkehr, aufgehoben worden. Die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde am 26. Oktober 2022 vom Stadtrat beschlossen und trat am 10. Januar 2023 in Kraft.

Aufgrund positiver Messwerte und der vorläufig prognostizierten Grenzwert-Einhaltung im Jahr 2024 wurde die Maßnahmenstufe 2 der stufenweisen Zufahrtsbeschränkung für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V vorübergehend ausgesetzt. Am 26. Juli 2023 beauftragte die Vollversammlung des Münchner Stadtrats daher die Anpassung der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans einschließlich einer Anpassung des Stufenplans zum Aussetzen der Verschärfung der Umweltzone. Die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 28. Juli bis zum 11. September 2023 statt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Stadtrat am 26. September 2023 die Inkraftsetzung der angepassten Fassung und damit der zeitlichen Verschiebung über die Entscheidung der Umsetzung der Stufe 2.

Eine endgültige Entscheidung über die Stufe 2 und deren Notwendigkeit sollte nach der Auswertung der Jahresmittelwerte 2023 getroffen werden.  Auf Basis dessen wurde im April 2024 die Maßnahmenstufe 2 nicht umgesetzt. Von der Einführung der Maßnahmenstufe 3 wurde ebenfalls abgesehen, da sie als unverhältnismäßig galt und weitreichende Einschränkungen für die Stadtbevölkerung mit sich gebracht hätte.

Im Folgenden stehen alle Dokumente zur Anpassung der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans München zur Verfügung.

Die sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München ist am 8. Dezember 2015 in Kraft gesetzt worden.

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Anlage 1

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Anlage 2

 

Die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München ist am 20. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden.

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 1

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 2

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 3

Mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden unter anderem weitere Stufen der Umweltzone eingeführt: Im gesamten Bereich des Mittleren Rings dürfen seit 1. Oktober 2012 nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen grünen Plakette fahren.

Das betrifft PKW, Busse, Wohnmobile und LKW. Der Mittlere Ring gehörte damals noch nicht zur Umweltzone.

Vierte Fortschreibung Luftreinhalteplan

Vierte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 1

Ergänzende Infos zur vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Am 12. April 2012 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt.

Sie beinhaltet unter dem Motto „Kooperation für gute Luft“ die Einbeziehung des Münchner Umlandes mit dem Ziel, eine flächendeckende Verbesserung der regionalen Luftqualität zu erreichen.

Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans

In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wurde die Umweltzone in München eingeführt.

 

 

Wegen der in den Folgejahren erneut aufgetretenen Überschreitungen des PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes und des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes (einschließlich Toleranzmarge) musste der Lufteinhalteplan fortgeschrieben werden.

Neu aufgenommen in den Luftreinhalteplan wurde das Münchner Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A 99. Das Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept trat am 1. Februar 2008 in Kraft.

Umweltzone_Uebersicht

Infos zur Umweltzone und Zufahrtsbeschränkungen

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Umweltzone sowie zu den aktuell geltenden Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge.
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Der Münchner Masterplan Luftreinhaltung wurde 2018 mit 127 Einzelmaßnahmen in acht Handlungsfeldern aufgestellt.
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