Neuer Wohnraum in der Kistlerstraße
Für die Kistlerstraße in Obergiesing wird ein sektoraler Bebauungsplan aufgestellt. Die Stadt geht damit neue Wege, was bezahlbaren Wohnraum betrifft.
Projekt

Am 8. Februar 2023 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan an der Kistlerstraße und schafft damit eine Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Lage
Der Bereich Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich) und Martin-Luther-Straße (östlich) liegt im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten und hat eine Größe von etwa 0,83 Hektar.
Aktuelle Nutzung
Die im Block vorhandene Nutzung ist gemischt. Es überwiegt eine Wohnnutzung, aber auch Einzelhandel, Gaststätten, Handwerk, Kleingewerbe sowie Einrichtungen für Freizeit, Gesundheit und religiöse Zwecke sind vorhanden.
Ziele der Planung
- für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil von 40% gefördertem Wohnen bzw. 20% Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20% München Modell (MM) geplant
- anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach §34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach §9 Absatz 2d des BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.
Chronologie
05-06/2025: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Vereinfachtes Verfahrens nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
02/2023: Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2186