Geschützte heimische und exotische Arten
Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt.
Ein- und Ausfuhrregelung
Die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten in die Europäische Union ist verboten beziehungsweise stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO).
Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.
Vorsicht in Urlaubsländern!
Kaufen Sie keine Tiere (auch nicht aus Mitleid), da dies Verkäufer*innen nur ermutigt, sich "Nachschub" aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel! Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer oder Felle.
Die Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere wird in einer EU-Verordnung geregelt. Tiere, die in den Anhängen A und B dieser EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung importiert werden.
Exemplare von Arten der Anhänge C und D dürfen nur importiert werden, wenn der Einführer der Zollstelle eine vorbereitete Einfuhrmeldung auf festgelegtem Vordruck vorlegt. Zusätzlich sind bei den Arten des Anhangs C die vorgeschriebenen Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich.
Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der EU ist Folgendes zu beachten: Bei den in den Anhängen A, B und C aufgeführten Arten ist der abfertigenden Behörde eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen. Die Ausfuhr von Arten
des Anhangs D ist ohne Vorlage von Dokumenten zulässig.
Zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen zur Ein-, Aus- und Wiederausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn. Nähere Erläuterungen zum Thema Ein- und Ausfuhr erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz. Dort sind auch Vordrucke für den Antrag auf Erteilung der Ein- oder Ausfuhrdokumente erhältlich.
Das Bundesamt für Naturschutz steht auch für Fragen zur Verfügung:
Bundesamt für Naturschutz / Abteilung Z.3
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Tel.: 0228 84 91-443
Fax: 0228 84 91-470
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Arten der Anhänge A, B und C außerhalb der EU durch das Bundesamt für Naturschutz eine Vorlagebescheinigung der zuständigen Naturschutzbehörde vor Ort benötigen.
Der Unteren Naturschutzbehörde ist die Legalität des auszuführenden Exemplars anhand von Einfuhrdokumenten, Quittungen oder sonstigen Belegen nachzuweisen. Die Naturschutzbehörde bestätigt den rechtmäßigen Besitz. Die Bestätigung reichen Sie dann als Anlage mit dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung beziehungsweise der Wiederausfuhrbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz ein.
Vorgaben für Haltung und Handel
Heimische Tiere
Sind unsere heimischen Vogelarten auch geschützt? - Ja!
Alle heimischen Brutvögel sind durch internationales Recht, Europarecht und Bundesrecht entweder besonders oder sogar streng geschützt.
Es ist demnach verboten, den heimischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören!
Das Bundesnaturschutzrecht regelt außerdem, dass brütende Vögel an ihren Nist-, Brut, Wohn- oder Zufluchtsstätten nicht durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen gestört werden dürfen. Die Brutzeit der heimischen Vögel beginnt im Frühjahr und erstreckt sich bis in den Sommer. Die Fällung und der Zuschnitt von Gehölzen sind zu diesen Brutzeiten grundsätzlich nicht erlaubt.
Bei konkreten Fragen helfen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen beim Landesbund für Vogelschutz in Bayern weiter.
Wie gehe ich mit Jungvögeln um? Erst beobachten, dann helfen.
Jungvögel werden häufig von Tierfreunden gefunden und mitgenommen. Dabei ist Folgendes wichtig: Die meisten dieser vermeintlich verwaisten jungen Vögel sind sogenannte Ästlinge, die vor dem Flüggewerden bereits das Nest verlassen haben und aus benachbarten Büschen nun die Altvögel rufen, damit sie mit Nahrung versorgt werden.
Die Aufzucht eines flugunfähigen Jungvogels durch den Menschen ist nicht einfach und umso schwieriger, je jünger der Vogel ist. Je länger er in menschlicher Obhut bleibt, desto schlechter sind seine Chancen, später in der Natur zu überleben. Ein Jungvogel sollte also nur in Pflege genommen werden, wenn es sicher ist, dass er tatsächlich von seinen Eltern verlassen wurde.
Erst nach einer längeren Beobachtung (wenigstens eine Stunde) aus sicherer Distanz - um nicht selbst den Altvogel abzuschrecken – kann geklärt werden, ob sich nicht doch noch eines der Elterntiere um den scheinbar hilflosen Jungvogel kümmert. Oft genügt es schon, einen offen auf dem Boden sitzenden Jungvogel zur Sicherheit auf einen höher gelegenen Ast zu setzen - er kann von dort aus seine Eltern herbeirufen.
Selbst bei Jungvögeln, die aus dem Nest gefallen sind, ist es oft möglich, das Nest zu finden und den Vogel zurückzusetzen. Vögel orientieren sich wesentlich weniger als Säugetiere am Geruchssinn. Vogelkinder werden daher auch nach der Berührung durch den Menschen von den Eltern wieder angenommen.
Alle heimischen Vogelarten sind durch internationales Recht, Europa- und Bundesrecht entweder besonders oder sogar streng geschützt. Es ist verboten, den heimischen Vogelarten nachzustellen, diese zu fangen oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen.
Zulässig ist es, nur kranke oder verletzte Tiere (dazu zählen auch verlassene Jungvögel) aufzunehmen. Diese Tiere müssen allerdings in die Freiheit entlassen werden, sobald sie sich selbstständig erhalten können.
Verstöße gegen die Regelungen des Vogelschutzes stellen zumindest Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nähere Informationen sind bei der Unteren Naturschutzbehörde erhältlich. Bei konkreten Fragen helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern oder der LBV-Kreisgruppe München. Dort gibt es auch Tipps zur Aufzucht verlassener Jungtiere und zur anschließenden Entlassung in die Freiheit.
Was tun, wenn ein Specht Schäden verursacht?
Alle heimischen Spechtarten sind europäische Vogelarten und nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Gelegentlich erreichen die Naturschutzbehörden Anfragen von Hauseigentümern, wenn es durch Spechte zu Schäden an der Außenfassade von Gebäuden, insbesondere an Wärmedämmsystemen, kommt.
Warum tut der Specht das?
Der Grund für das Verhalten von Spechten, an isolierten Hausfassaden der Nahrungssuche durch Klopfen, Hacken und Meißeln nachzugehen, könnte an der Struktur der Dämmstoffe liegen. Spechte klopfen mit mittelstarken Schnabelhieben bei Bäumen an der Baumborke, um dahinter lebende und sich versteckende Kerbtiere oder Insekten zu finden.
Hauswandisolierungen sind für Spechte hohl klingende Räume, die ihnen mögliche Nahrungstiere versprechen. Es gibt auch Fälle, in denen regelrecht Schlafhöhlen in die Wand gezimmert wurden. Der Dämmstoff suggeriert für den Specht ein geeignetes Material, das wie Faulholz klingt und mit geringem Aufwand bearbeitet werden kann. Außerdem wird eine hohl klingende Wand im Frühjahr zur Balzzeit gerne als Resonanzkörper zur Abgrenzung eines Reviers oder dem Anlocken eines Weibchens genutzt.
Tipps zur Abschreckung
Für Specht-Probleme gibt es mehrere Abwehrmöglichkeiten, die teilweise erfolgreich
angewendet wurden:
- Anbringen eines Windspiels, zum Beispiel aus alten CDs
- Aufmalen oder Anbringen von Greifvogel-Silhouetten
- Großvogel-Attrappen (zum Beispiel Uhu)
- kurzfristige Abhilfen sind Girlanden und Plastikbänder, bei denen aber genauso wie bei Lärm ein Gewöhnungseffekt eintreten kann.
Der Versuch, einen Specht einzufangen, wäre nahezu aussichtslos, da sich die Spechte nur schlecht fangen lassen und bei einem erfolgreichen Entfernen des Vogels das verwaiste Revier von einem Jungspecht übernommen werden würde.
Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Rabenvögel wie Elstern und Rabenkrähen haben im Allgemeinen einen schlechten Ruf. Es wird oft behauptet, Rabenvögel - vor allem Elstern - seien zu einer Plage geworden. Aus wissenschaftlicher Sicht bestehen aber keine Anhaltspunkte für eine generelle, weiträumige Zunahme der Elstern oder anderer Rabenvögel. Nur regionale Zu- und Abnahmen der Bestände sind bekannt. Der Gesamtbestand in Mitteleuropa ist seit vielen Jahren konstant.
Das gehäufte Auftreten der Elster im Siedlungsbereich des Menschen ist darauf zurückzuführen, dass sich bei der Elster vielerorts eine Lebensraumverschiebung vollzogen hat. Die Elster als sehr anpassungsfähige und intelligente Tierart nutzt die besseren Bedingungen in der Nähe des Menschen aus, beispielsweise den besseren Schutz vor natürlichen Feinden (zum Beispiel Habicht oder Sperber) und die günstigeren Nahrungsbedingungen (Abfälle, Mülldeponien).
Schlechter Ruf als Nesträuber?
Besonders die Tatsache, dass Rabenvögel, vor allem Elstern und Eichelhäher, Nester von Kleinvögeln plündern und deren Jungvögel fressen, macht sie bei vielen unbeliebt. Elster, Eichelhäher und Rabenkrähe sind jedoch Allesfresser. Ihre Hauptnahrung besteht aus Früchten, Beeren, Samen sowie Insekten und anderen wirbellosen Tieren. Der Anteil von Eiern und Jungvögeln beträgt maximal sieben Prozent. Der Bestand der übrigen Singvogelwelt ist hierdurch nicht gefährdet. Außerdem gibt es neben den Rabenvögeln auch noch andere Beutegreifer, die sehr häufig junge Vögel verzehren - Hauskatze, Marder, Eichhörnchen, Igel oder Spechte. Verluste an Gelegen und Jungvögeln werden durch die hohe Zahl an Nachkommen und eventuelle Nachgelege leicht ausgeglichen.
Artensterben allgemein wird oftmals durch den Menschen selbst verursacht.
Die Ursachen für den Rückgang der europäischen Vogelpopulationen sind in erster Linie Lebensraumzerstörung und Gifteinsatz, aber auch Verluste auf dem Zug und im Winterquartier.
Angriffe durch Rabenvögel
Rabenvögel sind intelligent und lernen schnell. Vom Menschen manchmal gefüttert und deshalb halb zahm, betteln sie auch so manchen Passanten an, der sich dadurch dann bedroht fühlen kann. Solche vom Menschen großgezogene (in München gibt es nach Schätzungen etwa 50 bis 100 von Menschen großgezogene Elstern) oder halbzahme Vögel schrecken auch nicht davor zurück, ins offene Fenster zu fliegen. Meist gibt es in der Nähe jemanden, der die Tiere füttert. Als Abwehr helfen gegebenenfalls Windräder oder andere bewegliche Körper. Am besten ist es jedoch, den Tierfreund darauf aufmerksam zu machen, dass eine Fütterung dieser Tiere nicht nötig ist, da dies für Anwohner zur Plage werden kann.
Im Sommer bekommen die Naturschutzbehörden und -verbände immer wieder Anfragen, dass sich Spaziergänger und Passanten durch Anflüge von Krähen an Hitchcocks Film "Die Vögel" erinnert fühlen. Es handelt sich hierbei um Scheinattacken, die zum Schutz der flügge gewordenen Jungtiere geflogen werden und bei denen der Mensch in der Regel nicht berührt und verletzt wird. Die Jungtiere kann man dabei oft gar nicht mehr so leicht von den Alttieren unterscheiden. Unterscheidungsmerkmale sind: Sie fliegen schlechter und werden noch von den Alttieren gefüttert.
Rabenkrähen bauen ihre Nester oft schon im Winter und brüten ab Mitte März. Ab Anfang Mai bis Mitte Juni (plus / minus eine Woche) werden die Jungen flügge. Zu diesen Angriffen kann es kommen, wenn man sich dem Jungtier unwissentlich zu sehr nähert. Die Devise sollte sein: sich möglichst schnell entfernen!
Sie haben eine Fledermaus gefunden - was tun?
Kontakt und weitere Infos zu Fledermäusen und Koordinationsstellen für Fledermausschutz erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Hier gibt es Informationen darüber, wie Fledermäuse das Jahr über leben, welche Quartiere sie haben und welchen Gefahren sie ausgesetzt sind.
Tipp: Der Landesbund für Vogelschutz bietet Fledermausführungen für Interessierte im Englischen Garten an!
Was wissen wir über Fledermäuse?
Die meisten einheimischen Fledermausarten sind vom Aussterben bedroht. Sie stehen daher unter Schutz. In Bayern kommen mehr als 20 verschiedene Arten vor. In München sind es sieben, darunter der Große Abendsegler, die Wasserfledermaus und die Zwergfledermaus.
Man kann sie besonders im Bereich der Isar, in Parks, in Friedhöfen, aber auch in Wohngebieten, an oder in Gebäuden oder in hohlen alten Bäumen beobachten.
Fledermäuse können als einzige Säugetiere aktiv fliegen. Einmalig ist ihr Orientierungssinn mit den Ohren. Die Fledermäuse loten mittels Echoortung im Ultraschallbereich ihre Umgebung aus und erkennen dadurch sowohl Hindernisse als auch Beutetiere. Unsere heimischen Fledermäuse ernähren sich ausschließlich von Insekten, was sie zu äußerst nützlichen Schädlingsbekämpfern macht. Eine einzige Wasserfledermaus frisst im Laufe eines Sommers etwa 60.000 Mücken. Mit drei bis sechs Gramm Körpergewicht passen kleine Arten wie zum Beispiel die Zwergfledermaus bequem in eine Streichholzschachtel. Schwerer als 30 bis 40 Gramm werden auch die größten heimischen Arten nicht.
In der Stadt sind die Quartiere der Fledermäuse häufig bedroht. Im Raum München setzt sich der Arbeitskreis Fledermäuse des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) für Fledermäuse ein. Er nimmt Meldungen über Fledermäuse und Fledermaus-Quartiere entgegen und nimmt verletzte oder geschwächte Tiere zur Pflege und zur Überwinterung auf, um sie später wieder auszuwildern. Der Arbeitskreis betreut Fledermausquartiere in München und berät Hausbesitzer. Er spricht mit Verantwortlichen, um Fledermausbäume zu schützen.
Tipps zum Überwintern von Igeln
Gesunde Igel können alleine überwintern. Jeden Herbst gehen bei der Unteren Naturschutzbehörde zahlreiche Anfragen zum Überwintern von Igeln ein. Doch Igel sind Wildtiere. Sie können in der freien Wildbahn überleben und benötigen die Hilfe des Menschen erst, wenn sie Anfang November weniger als 500 Gramm wiegen oder tagsüber auf Nahrungssuche sind.
Igel zum Überwintern bei sich aufzunehmen, muss also eine Ausnahme sein!
Im Herbst gezielt nach den stacheligen Tierchen zu suchen und gesunde Tiere einzusammeln, ist keinesfalls hilfreich und widerspricht den geltenden Artenschutzbestimmungen. Gesunde Igel, die bereits eingesammelt wurden, sollten unverzüglich an den Fundort oder eine andere geeignete Stelle zurückgebracht werden.
Allerdings können Igel, die im Frühherbst (etwa Mitte September) im Freien gesehen werden, dort zugefüttert werden, weil sie sich gerade für das Überwintern im Freien vorbereiten. Katzenfutter, gemischt mit Igeltrockenfutter, bietet sich dafür besonders an.
Bei einer Überwinterung im Haus ist Folgendes zu beachten:
- Vor November sollten keine Igel aufgenommen werden.
- Es dürfen nur Igel aufgenommen werden, die dann weniger als 500 Gramm wiegen. Das entspricht in etwa der Größe einer Grapefruit.
- Die Igel müssen artgerecht gehalten werden und sollten erst Ende April, Anfang Mai wieder in die Natur an ihren jeweiligen Fundort entlassen werden, da erst dann genügend Nahrung vorhanden ist.
Für verletzte, kranke oder nachweislich verwaiste Jungigel gibt es qualifizierte Igelstationen.
Weitere Informationen dazu und zum richtigen Überwintern von Igeln erhalten Interessierte in der Unteren Naturschutzbehörde (siehe Kontakt unten) und auf der Internetseite von Pro Igel, Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V.
Hier finden Sie Informationen zu Wespen und Hornissen im Wohnumfeld sowie das Meldeformular für Insektennester.