Bundestagswahlen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Bundestagswahlen und Wahlergebnisse.

Wer darf wählen?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und in München zu einem Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie im Wählerverzeichnis von München eingetragen sind, bekommen Sie bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag automatisch eine amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
  • wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Wahlamt.

Das Gesetz (§ 56 Bundeswahlordnung) verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen müssen. Allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
  • Wenn Sie Briefwahl beantragt und Ihren Wahlschein dabeihaben.
  • Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen. Den richtigen Wahlraum finden Sie etwa vier Wochen vor dem Wahltermin über den Wahlraumfinder.

Oder Sie fragen beim Wahlamt nach unter 089/ 233-96233.

Sie können den Wahlraum wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt. Alle Wahlräume in München finden Sie im Wahlraumfinder.

Deutsche im Ausland

  • Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.
  • Lebt man als Deutsche*r im Ausland, steht man nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde.
  • Man muss zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen - in der Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
  • Die Bundeswahlleitung informiert Sie als Auslandsdeutsche*r im Internet.

Wahlkreise in München

Hier finden Sie eine Karte mit den vier Münchner Wahlkreisen

Das Stadtgebiet von München ist zur Bundestagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt. Der Zuschnitt ist seit der Bundestagswahl 2021 gleich geblieben - nur die Nummerierung der Wahlkreise hat sich verändert.

Dazu Informationen der Bundeswahlleiterin - siehe Anlage 2.

216 München - Nord

217 München - Ost

218 München - Süd

219 München - West/ Mitte

Wie wird gewählt?

Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet - nun aktuell geltendes Wahlrecht.

Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.

  • Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.

  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.

  • Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
  • Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.

Infos für Wahlbewerbende

Informationen zur  Wählbarkeitsbescheinigung.

Informationen zur Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlages sowie Fristen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung oder Landeswahlleitung.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Kommunalwahlen

Informationen zu den Kommunalwahlen und Wahlergebnisse.

Migrationsbeiratswahlen

Informationen zu den Migrationsbeiratswahlen und Wahlergebnisse.

Landtags- und Bezirkswahlen

Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen und Wahlergebnisse.

Europawahlen

Informationen zu den Europawahlen und Wahlergebnisse.