Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem

Von 15. April bis 15. Mai 2024 kann sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der Planung äußern. Am 24. April findet eine Erörterungsveranstaltung statt.

Frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Lageplan mit Umgriff, Bebauungsplan 1728n, Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem
LHM / Flurstücke und Gebäude: Bayerische Vermessungsverwaltung

Bekanntmachung 

Bauleitplanverfahren „Messestadt Riem“
hier:
Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/43
und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n
Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem

Kirchtrudering (östlich),
Alter Riemer Friedhof (südlich),
Riemer Park (westlich),
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23. Oktober 1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A1693 vom 18. Juli 1990 und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 779 vom 28. März 1977

Stadtbezirk 15 – Trudering-Riem

Hintergrund

Die fünf Eigentümer*innen der privaten Grundstücksflächen und die Landeshauptstadt München beabsichtigen, das Planungsgebiet östlich der Straße Am Mitterfeld zu einem Quartier mit Wohnnutzungen, sozialen Infrastruktureinrichtungen, friedhofsbezogenem Gewerbe, Erschließungsmaßnahmen sowie Grün- und Freiflächen zu entwickeln.

Am 9. Juni 2021 hat die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen, den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n aufzustellen und den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 779 zu ändern (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / 02683). Das hierfür notwendige städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept wurde über einen Planungswettbewerb entwickelt.

Mit der Planung soll ein zeitgemäßes, nachhaltiges, städtebaulich qualitätvolles und kompaktes Stadtquartier mit hoher Freiraumqualität und differenzierten Wohnformen für verschiedene Einkommensgruppen entwickelt werden. Der neue Stadtraum soll zwischen dem kleinteiligen städtebaulichen Gefüge von Kirchtrudering, dem Riemer Park und der Messestadt Riem vermitteln und über die Wegeverbindungen eines prägnanten Grün- und Freiflächensystems seine Nachbarschaften miteinander vernetzen. Wesentliche Elemente des Riemer Parks, wie z.B. das Aktivitätenband mit seinen intensiven Erholungs- und Spieleinrichtungen, sollen dabei aufgenommen werden. Eine neue, in das Planungskonzept integrierte Hauptstraße, soll als Haupterschließung für das neue Planungsgebiet dienen und Entlastung für die Straße am Mitterfeld bringen. In das Planungskonzept ist die Integration von Infrastruktureinrichtungen wie Kindertagesstätten, Grundschule, offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche, Pflegeheim und Flexiheim vorgesehen. Bei der Planung sollen übergeordnete klimatische Aspekte, vor allem der Ventilationsbahn entlang der Bahnlinie sowie der bestmögliche Erhalt des Kaltluftvolumenstroms berücksichtig werden. Dabei sind die Schaffung von klimatisch ausgleichenden Grün- und Freiflächen, die Integration von Maßnahmen für ein nachhaltiges Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip und die Minimierung der Versiegelung von besonderer Bedeutung.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich vom 15. April 2024 mit 15. Mai 2024 zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während dieser Frist äußern:

  • im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“. Hier besteht auch die Möglichkeit, die Äußerung in Form einer Stellungnahme online abzugeben. Die Beteiligungsplattform ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://bauleitplanung.muenchen.de
  • beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28 a),
    von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr
  • bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr).
    Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/233-63500 möglich.
  • bei der Stadtbibliothek Riem, Elisabeth-Castonier-Platz 19 (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr). Bitte informieren Sie sich unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089/233-28700 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089/233-22822 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr als auch per E-Mail unter plan.ha2-32p@muenchen.de zur Verfügung.
Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie unter der Telefonnummer 089/233-22571 oder per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de.

Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet während der Unterrichtungsfrist am Mittwoch, den 24. April 2024 um 18:30 Uhr in der Kultur-Etage, Erika-Cremer-Straße 8, 81829 München statt.
Die interessierten Bürger*innen werden hierzu eingeladen.

Die ergangenen Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“, das auf der o.g. digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ eingestellt ist bzw. bei den o.g. Stellen vor Ort zur Einsicht bereit liegt.

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Stadtplanung - Planungsgruppe Bezirk Mitte (Stadtbezirk 1, 2 und 5)

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