Wohnsiedlung an der Appenzeller Straße

Die Wohnsiedlung der Bayerischen Versorgungskammer aus den 1960er-Jahren in Fürstenried West wurde baulich ergänzt und verbessert.

Das Projekt

Visualisierung Appenzeller Straße
LIN Architekten, Berlin / Bayerische Versorgungskammer, LHM
Visualisierung Appenzeller Straße

In Fürstenried West werden in der bestehenden Wohnsiedlung der Bayerischen Versorgungskammer beiderseits der Appenzeller Straße und Bellinzonastraße zusätzlich 660 neue Wohnungen gebaut. Am 6. Juli 2022 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Neben Wohnungen, teilweise gefördert, werden drei Kindertageseinrichtungen entstehen. Um den neuen Quartiersplatz sind ein Laden, ein Café sowie ein Nachbarschaftstreff geplant. Die vorhandenen Freiräume werden aufgewertet und als Treffpunkte für Jung und Alt gestärkt. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird ein zukunftsgerichtetes Mobilitätskonzept entwickelt.

Der Bebauungsplanentwurf für die verträgliche bauliche Ergänzung des Quartiers, das derzeit mit insgesamt 1.486 Wohnungen bebaut ist, basiert auf der Überarbeitung des im Jahre 2016 durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes.

Lage

Der Umgriff des Planungsgebiets an der Appenzeller Straße von oben
Landeshauptstadt München
Luftaufnahme des Planungsumgriffs Appenzeller Straße

Das rund 17 Hektar große Planungsgebiet ist unmittelbar an der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Neuried gelegen. Es befindet sich mit Ausnahme der Straßenflächen im Eigentum der BVK.

Bisheriger Verlauf

Visualisierung des neuen Quartiersplatzes
LIN Architekten, Berlin / Bayerische Versorgungskammer, LHM
Visualisierung des neuen Quartiersplatzes mit Geschäften und Café

Voraussetzung für die zusätzliche bauliche Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung war ein Bebauungsplanverfahren zur Teiländerung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungspläne. Um geeignete Planungskonzepte für das städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept zu ermitteln, fasste die Vollversammlung des Stadtrates am 20. April 2016 einen Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss und beschloss die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs.

Das Wettbewerbsverfahren wurde im Jahre 2016 durch die BVK in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt. Begleitend zum Wettbewerbsverfahren fanden zwei Bürgerworkshops und Ausstellungen vor Ort statt. Anregungen aus diesen Veranstaltungen sind in das Wettbewerbsverfahren und die weitere Planung eingeflossen.

Am 16. Dezember 2016 empfahl das Preisgericht die Arbeit von LIN Labor Integrativ Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin mit Holzwarth Landschaftsarchitektur, Berlin, der weiteren baulichen Entwicklung des Planungsgebietes zugrunde zu legen.

Am 3. Mai 2017 nahm der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom Ergebnis des Wettbewerbes Kenntnis und beauftragte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB mit einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung wurde vom 26. Juni bis 26. Juli 2017 durchgeführt.

Am 5. Februar 2020 billigte der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung Nr. 2109 und stellte damit die Weichen für die weitere bauliche Entwicklung der Wohnsiedlung. Nach dem Billigungsbeschluss war der nächste formelle Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch. Im Sommer 2021 wurde allen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Äußerungen dazu vorzubringen. Nun hat sich der Stadtrat final mit den vorgebrachten Äußerungen befasst und mit dem Beschluss der Satzung 660 neue Wohnungen auf den Weg gebracht.

Details zum Wettbewerb

1. Preis

LIN Architekten, Berlin, mit HOLZWARTH Landschaftsarchitektur, Berlin

Weitere Preise

h4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart, mit lohrer.hochrein landschaftsarchitekten, München

Ausloberin

Bayerische Ärzteversorgung, gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer

Lage

Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 19, Gemarkung Forstenried. Es umfasst einschließlich Straßenverkehrsflächen zirka 14,8 Hektar und erstreckt sich beiderseits der Appenzeller - und Bellinzonastraße. Im Westen wird es von der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Neuried, im Norden von der Forst-Kasten-Allee, im Nordosten von der Graubündener Straße begrenzt. Im Osten und Süden schließen bebaute Nachbargrundstücke an das Planungsgebiet an.

Anlass und Ziel des Wettbewerbs

Anlass der Planung ist der Wunsch der Bayerischen Versorgungskammer, ihre etwa 13,5 Hektar große Wohnsiedlung in Fürstenried-West baulich weiterzuentwickeln. Die Gebäude der Siedlung wurden in den 1960er Jahren gebaut und haben zirka 1.500 Wohnungen im Bestand.

Die für das Planungsgebiet bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne 374 und 535 müssen, um weitere bauliche Ergänzungen zu ermöglichen, geändert werden. Basis für die künftige Bauleitplanung soll ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Gesamtkonzept sein, das über ein Wettbewerbsverfahren zu entwickeln war.

Am 15. April 2016 hat die Vollversammlung des Stadtrats die Ziele und Eckdaten für die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs beschlossen. Ziel der Entwicklung des Planungsgebiets war es, die bestehende Wohnsiedlung im Sinne der Nachhaltigkeit um zirka 600 neue Wohnungen qualitätvoll baulich zu ergänzen und das bestehende Wohnumfeld insgesamt durch Neustrukturierung und Aufwertung der Freiflächen zu verbessern. Bauliche Ergänzungen sollten sich daher überwiegend auf bereits versiegelte Flächen (Aufstockung oder Überbauung bereits jetzt schon versiegelter, offener Stellplatzanlagen) beschränken.

Zur Versorgung des Gebiets mit der erforderlichen sozialen Infrastruktur waren drei Kindertageseinrichtungen mit Außenspielflächen in geeigneter Lage planerisch zu integrieren. Zudem sollten Angebote für die Bewohnerschaft (zum Beispiel kleinere Läden für die Deckung des täglichen Bedarfs, eine Bäckerei, ein Café oder eine Gaststätte) an geeigneter Stelle in Erdgeschossbereichen innerhalb des Planungsgebiets berücksichtigt werden.

Zur Freiflächenversorgung und Durchgrünung waren im Planungsgebiet ausreichend große, zusammenhängende, zeitgemäß gestaltete Grün- und Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität vorzusehen. Vielfältige Nutzungen für Menschen aller Generationen sollten maßgeblich zur Attraktivität und Identitätsbildung beitragen. Der Freiraum sollte als verbindendes Element im Städtebau betrachtet werden und den Gestaltungscharakter der offenen Landschaft aus der Entstehungszeit der Wohnsiedlung Fürstenried-West würdigen. Die gebietstypischen fließenden Freiräume mit ihrem prägenden Baumbestand und der baumbestandene Wall im Westen des Planungsgebietes sollten weitestgehend erhalten werden. Konkrete Gestaltungsvorschläge, zum Beispiel die Zuordnung von individuell nutzbaren Freiflächen zu Erdgeschosswohnungen (Gartenterrassen), gemeinschaftliche Nutzungen, wie multifunktionale Treffpunkte, sollten angeboten werden.

Die Bewältigung der auf das Planungsgebiet einwirkenden Immissionen durch Verkehr-, Sport- und Gewerbelärm und die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes waren ebenfalls Teil der Wettbewerbsaufgabe.

Der Stellplatzbedarf bestehender und geplanter Wohnungen soll künftig ausschließlich in Tiefgaragen abgedeckt werden. Lediglich notwendige Besucherstellplätze können auch weiterhin im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen werden. Des weiteren sollten die am Wettbewerb Teilnehmenden ein Mobilitätskonzept zur Förderung der Nahmobilität erarbeiten und ausreichende Angebote für Fahrradabstellplätze anbieten.

Aspekte der Wirtschaftlichkeit wie auch konstruktive Angebote für eine möglichst schnelle und für die Bewohnerschaft schonende Umsetzung der geplanten baulichen Ergänzungen waren ebenfalls Ziel der Wettbewerbsaufgabe.

Wettbewerb / Workshops / Ausstellungen

Am Planungswettbewerb nahmen insgesamt 14 Arbeitsgemeinschaften aus Architektur und Landschaftsplanung teil. Am 11. Oktober 2016 vergab das Preisgericht vier gleichwertige Preise im Ideenteil und drei gleichwertige Preise im Realisierungsteil des Wettbewerbs. Die vier Verfasser der prämierten Arbeiten des Ideenteils wurden zur Überarbeitung ihrer Entwürfe eingeladen. Am 16. Dezember 2016 fand die Jurysitzung statt.

Begleitend zum Wettbewerbsverfahren und zur Überarbeitungsphase wurde Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich in zwei Bürgerworkshops über die anstehende Planung zu informieren und Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Ebenso wurde nach Abschluss des Wettbewerbs eine Ausstellung mit Führungen vor Ort angeboten, bei der ebenfalls Anregungen vorgebracht werden konnten, die bei der Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse Berücksichtigung fanden.

Die überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten mit dem prämierten Planungskonzept des Büros LIN Architekten, Berlin, mit Holzwarth Landschaftsarchitektur, Berlin, wurden ebenfalls vor Ort ausgestellt.

Würdigung des Siegerentwurfs

Das Siegerkonzept überzeugte insbesondere durch seine hohe städtebauliche und freiraumplanerische Qualität und zeigt einen sensiblen Umgang mit dem Bestand. Es stellt einen geringen Eingriff in die bestehende Gebiets- und Freiflächenstruktur dar. Mit den zirka 540 Wohnungen bleibt es deutlich unter der im Wettbewerb anvisierten Richtzahl von zirka 600 zusätzlichen Wohnungen. Insgesamt sind drei Hochpunkte mit 13 bis 16 Geschossen an der Forst-Kasten-Allee im Norden des Planungsgebietes vorgesehen. Weiter sind sieben Neubauten mit sechs bis sieben Geschossen und ein- beziehungsweise zweigeschossige Aufstockungen bei 16 Bestandsgebäuden geplant. Nahezu alle zusätzlichen Bauten beziehungsweise Aufstockungen sind entlang vorhandener Straßen angeordnet und können so auf direktem Wege für den motorisierten Individualverkehr erschlossen werden. Vorgeschriebene Stellplätze für bestehende und neue Wohnungen sind in Tiefgaragen untergebracht, erforderliche Besucherstellplätze sind weiterhin im Straßenraum vorgesehen.

Vorhandene Grün- und Freiflächen bleiben erhalten beziehungsweise werden durch gestalterische Aufwertung verbessert. Der Quartiersplatz ist an zentraler Stelle angeordnet und bietet ausreichend Raum, gewünschte Nutzungen wie etwa Läden, ein Café und einen Nachbarschaftstreff aufzunehmen.

Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll

"Die Entwurfsverfasser haben in der Überarbeitung ihr Konzept aus dem städtebaulichen Wettbewerb mit den Anmerkungen der Wettbewerbsjury und des Bürgerworkshops verfeinert. Die Stellung der Baukörper entlang der Appenzeller Straße ergibt einen für diesen Ort angemessen Straßenraum. Allerdings sollte insbesondere in den Bereichen, in denen sich Gebäude am Straßenrand direkt gegenüberstehen, noch eine Feinabstimmung der Gebäudehöhen erfolgen.

Der Vorschlag für eine Konzentration der Quartiersfunktionen um einen öffentlichen Platz an zentraler Stelle überzeugt. Der Quartiersplatz ist gut proportioniert und räumlich gefasst. Er kann durch die gemeinschaftlichen Nutzungen in den Erdgeschosszonen der angrenzenden Gebäude ausreichend belebt und zu einem Treffpunkt mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden.

Auch entlang der Forst-Kasten-Allee sind die Neubauten an die richtige Stelle gesetzt. Als Hochpunkte definieren sie den Siedlungsrand ohne negative Auswirkungen auf die Nachbargebäude.

Der polygonale Zuschnitt der Baukörper wirkt auf den ersten Blick im orthogonalen Raster der Bestandsgebäude etwas fremd, wird aber auf plausible Weise durch eine optimale Ausnutzung der Abstandsflächen nachgewiesen.

Die Reduzierung der Geschosszahl des einzigen Neubaus in der Bellinzonastraße wird begrüßt. Allerdings wurde mit dem alternativen Gebäudevolumen noch kein überzeugendes Passstück für diesen Ort gefunden. Die Jury regt an, gegebenenfalls alternative Formen oder Standorte für die entsprechenden Geschossflächen zu suchen. Es sollte überprüft werden, ob alle Kindertageseinrichtungen unter Umständen als freistehende Solitärbauten besser in den Freiraum integriert werden könnten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gibt jedoch zu bedenken, dass generell integrierte Kindertageseinrichtungen aufgrund des geringeren Flächenanspruchs bevorzugt werden sollten.

Insgesamt zeichnet sich der Entwurfsvorschlag vor allem dadurch aus, dass er mit der geringsten Anzahl an Neubauten den Gebäude- und Freiraumbestand nur wenig überformt. Das Wegenetz überzeugt durch orthogonale Erschließungswege zwischen den Straßenräumen und den Gebäuden, die durch landschaftliche geschwungene Pfade sinnfällig miteinander verknüpft sind.

Demgegenüber sind für große Teile des Planungsgebiets noch zu wenig erkennbare Ansätze einer Aufwertung erkennbar, etwa durch neue Nutzungsangebote oder Bepflanzung. Dies betrifft insbesondere die hofartigen Freiflächen, die sich zur Bellinzonastraße öffnen. Auch im Bereich der Gebäudetypologien ergibt sich in der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundrisse noch ein Optimierungspotential.

Da sich die Arbeit nicht nur auf die Setzung von neuen Baukörpern und Freiräumen beschränkt, sondern sich genauso profund mit Fragen der Mobilität und der Organisation der Bauprozesse auch im Hinblick auf die Vermeidung von Lärmbelastungen für die Bewohner auseinandersetzt, gewinnt sie ein strategisches Moment.

Sie hat das Potential, zu einem exemplarischen Leitprojekt für eine respektvolle Nachverdichtung von Siedlungen der Moderne zu werden. Die als Entwicklungsprozess angelegte Strategie des Weiterbauens scheint so belastbar zu sein, dass auch zukünftige Anforderungen aufgenommen werden können. Das macht sie einzigartig."

Empfehlung des Preisgerichts

"Das Preisgericht empfiehlt, die Arbeit von LIN Architekten, Berlin, mit Holzwarth Landschaftsarchitektur, Berlin, zur Grundlage der weiteren Entwicklung des Planungsgebietes zu machen. Die in der schriftlichen Beurteilung enthaltenen Hinweise sollen dabei Beachtung finden.“

Ansichten des Siegerentwurfs

Dies ist eine Bildergalerie in einem Slider. Mit den Vor- und Zurück-Kontrollelementen kann navigiert werden. Bei Klick öffnet sich ein Modal-Dialog, um das vergrößerte Bild mit weiteren Informationen anzuzeigen.

Gutachten

Bebauungsplan Appenzeller Strasse (Stand: Februar 2020)

Die nachfolgend aufgeführten Gutachten sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Alle Inhalte der Gutachten (v.a. Texte, Grafiken, Fotos) sind urheberrechtlich geschützt.

Bei Fragen zu den Gutachten wenden Sie sich bitte an das im unteren Bereich der Internetseite aufgeführte Planungsteam und nicht an die Gutachter*innen.

Chronologie

07/2022: Satzungsbeschluss
07-08/2021: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches
02/2020: Billigungsbeschluss
05/2017: Beschluss zum Wettbewerb
04/2016: Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Stadtplanung - Planungsgruppe Bezirk Ost (Stadtbezirk 17, 18 und 19)

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