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30 Ergebnisse für "Vater"
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Vaterschaftsanfechtungen
Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.
Vaterschaftsbefragung zur Unterhaltszahlung
Wenn Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen wollen, muss der Vater rechtsverbindlich durch eine Urkunde oder ein Urteil festgestellt werden.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Mit der Angleichung können Sie einen nach ausländischem Recht erworbenen Namen an die Regeln des deutschen Namensrechts anpassen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Beratung zu Schwangerschaft und Geburt
Bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes beraten wir Sie rund um Schwangerschaft und Geburt, zu pränataler Diagnostik und bei einer möglichen Behinderung des Kindes.
Änderung im Geburtenregister
Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.
Ferienpass
Der Münchner Ferienpass bietet Anregungen und Ermäßigungen für die Schulferien in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.
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