Dienstleistungsfinder

30 Ergebnisse für "Ummelden"

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

Gewerbe ummelden

Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.

Papiertonne anmelden oder ummelden

Papiertonnen stellt Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung. Die Leerung kostet keine zusätzlichen Müllgebühren.

Restmülltonne anmelden oder ummelden

Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden.

Biotonne anmelden oder ummelden

In die braune Biotonne gehören organische Abfälle. Biotonnen an- oder ummelden kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung.

Wohnsitz-Anmeldung mit Änderung der Fahrzeugpapiere

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden/ ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss dieses auch ummelden.

Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.