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2 Ergebnisse für "Sondernutzungsgebühr"

Zahlungen und Mahnungen

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.

Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft

Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.

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