Dienstleistungsfinder
26 Ergebnisse für "Sondernutzungsgebühr"
Zahlungen und Mahnungen
Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.
Christbaumverkauf
Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.
Stadtterrasse aufstellen
Wer eine Stadtterrasse (Tische und Sitzgelegenheiten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Sitzgelegenheiten vor Ladengeschäften und Hausfassaden
Wer vor Ladengeschäften und Hausfassaden Sitzgelegenheiten für Kund*innen aufstellen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Parklets aufstellen
Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft
Wer einen mobilen Fahrradständer direkt vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.
Freischankfläche beantragen
Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb haben, können Sie eine Freischankfläche beantragen.
Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Warenauslagen vor Geschäften
Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsständer für Tageszeitungen
Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Pflanzgefäß vor einem Geschäft
Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hochbeete aufstellen
Wer Hochbeete auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Informationsstand beantragen
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Straßenumfragen für Marktforschung oder Verbraucherbefragungen
Wer auf öffentlichem Grund Passierende ansprechen will, um eine kommerzielle Befragung der gewerbliche Marktforschung durchzuführen, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone
Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.
Sondernutzungserlaubnis für Werbefahrten
Wer Werbefahrten mit einem zugelassene Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrrad durchführen möchte, benötigt hierzu eine Sondernutzungserlaubnis.
Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine „Festsetzung“.
Großraum- und Schwertransporte – Erlaubnis
Für Fahrten (leer oder beladen) mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zufahrtserlaubnis in die Fußgängerzone
Eine Erlaubnis brauchen Sie für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten in eine Fußgängerzone einfahren müssen.
Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen
Wer Film- und Fotoaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden
Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.