Dienstleistungsfinder
12 Ergebnisse für "Grundwasser"
Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte (zum Beispiel Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen, Baugrundsondierungen), sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden. Maßgeblich ist der Grundwasserhöchststand.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser
Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Grundwasserauskünfte
Hier finden Sie die passenden Ansprechpartner, wenn Sie offizielle Auskünfte für Grundwasser-, geologische und hydrogeologische Daten benötigen.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor
Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Auskunft zum Höchstgrundwasserstand
Zur Planung und Beurteilung künftiger Hoch- und Tiefbaumaßnahmen ermittelt der GeodatenService München den vermutlichen Höchstgrundwasserstand (HW 1940).
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.
Amtlicher Lageplan
Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Welche Ausführung notwendig ist, entscheidet die Lokalbaukommission.