Dienstleistungsfinder

30 Ergebnisse für "Gefahr"

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden

Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich an das Sozialbürgerhaus, außerhalb der Öffnungszeiten an die Polizei.

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten

Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein.

Vorfälle mit gefährlichen Hunden

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Anzeige zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, müssen Sie mindestens 6 Wochen vorher anzeigen.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Änderung

Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder Betriebsweise einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind rechtzeitig anzuzeigen.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag

Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Ist das Kindeswohl akut bedroht und die Notlage nicht anders abzuwenden, wird eine Inobhutnahme vorgenommen.

Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.