Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen
Das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie nur mit gültiger grüner Plakette befahren.
Beschreibung
In München ist das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings eine sogenannte Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie nur noch mit gültiger grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren. Der Mittlere Ring gehört ebenfalls zur Umweltzone: Karte der Umweltzone
Die Plakette gilt nicht nur für München, sondern für alle Umweltzonen in Deutschland. Die grüne Plakette gilt nur für das Fahrzeug, mit dem auf der Plakette angegebenen Kennzeichen. Auch Elektrofahrzeuge benötigen eine grüne Plakette.
Wichtig
- Die Plakette muss von außen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe kleben.
- Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in die Umweltzone einfahren wollen.
- Auch Anwohner, Pendler, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge, die in die Umweltzone einfahren wollen, brauchen eine Plakette.
- Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten 80 Euro Bußgeld.
Für Dieselfahrzeuge gilt eine verschärfte Ein- und Durchfahrtsregelung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone
Voraussetzungen
Bei der Kfz-Zulassungsstelle erhalten Sie d ie Feinstaubplakette nur im Rahmen einer Zulassung oder Umschreibung. In allen anderen Fällen erhalten Sie eine grüne Umweltplakette bei allen Kfz-technischen Überwachungsvereinen (wie DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) sowie bei allen Kfz-Werkstätten, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
Fragen & Antworten
Ja, auch Touristen und Geschäftsreisende brauchen eine Plakette, wenn sie sich mit ihrem Auto in die Umweltzone fahren.
Ja, auch ausländische Fahrzeuge benötigen für die Einfahrt in die Umweltzone eine Plakette.
Aus dem Ausland können die Plaketten bei den Technischen Überwachungsvereinen DEKRA, GTÜ und TÜV online bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten dieser Organisationen.
Quads, die als Pkw zugelassen sind, benötigen eine Plakette. Wenn Ihr Quad als Motorrad oder land- und forstwirtschaftliche Maschine zugelassen ist, brauchen Sie keine Plakette. Trikes sind dreirädrige Fahrzeuge und benötigen keine Plakette.
Nein, für Wohnmobile gelten die selben Vorschriften wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
Rechtliche Grundlagen
- Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München
- § 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- EU-Richtlinie 96/62/EG
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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