Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

Beschreibung

Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug Online ummelden.

  • Wenn das Fahrzeug in München noch zugelassen ist, können Sie das Kennzeichen behalten. Sie können auch ein neues Kennzeichen verwenden.
  • Wenn das Fahrzeug derzeit nicht in Betrieb (stillgelegt)  ist, benötigen Sie ein neues Kennzeichen.
  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen.
  • Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.

Voraussetzungen

Internet, Technik und Nutzerkonto

  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
  • Personalausweis mit Online-Funktion
  • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
  • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)​
  • BayernID- oder BundID-Nutzerkonto  oder privatem ELSTER-Zertifikat
  • soll das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet werden: ELSTER Unternehmenskonto
  • Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)

Benötigte Unterlagen

Onlinefähige Fahrzeugdokumente

  • zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes (auf der Rückseite) - dieser kann bei erfolgter Online-Stilllegung bereits freigerubbelt sein
  • bisherige Kennzeichenschilder - wenn das Fahrzeug zugelassen ist und Sie ein anderes Kennzeichen möchten

Haben Sie sich vorab bereits ein Kennzeichen reserviert:

  • Reservierungspin
  • eVB von Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung
    (nur bei Halterwechsel erforderlich)
  • IBAN für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer 
    (nur bei Halterwechsel erforderlich)
  • Dauer & Kosten

    Bearbeitungszeit

    Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Sie bekommen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt. Diese müssen Sie Downloaden.

     
    Für ein "sofortiges Losfahren" müssen sie zwingend den vorübergehenden Zulassungsnachweis ausdrucken und hinter Ihre Windschutzscheibe gut lesbar legen. Dieser ist vom Tag des Online-Zulassungsantrag an 10 Tage gültig. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Dokumente (ZBI, ZBII, Stempelplaketten) innerhalb der nächsten 10 Tage.

    Ist ein "sofortiges Losfahren" nicht möglich erhalten Sie Ihre Dokumente innerhalb der nächsten 3 Tage zugesandt.

    Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben zu Ihrem Kontakt richtig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen wird sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. 

    Gebührenrahmen

    Online-Gebühr: Online-Zahlung / Kreditkarte / EC-Karte möglich
    mir Beibehalt des Kennzeichens: ab 17,80 Euro
    mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: ab 20,50 Euro

    vor-Ort-Gebühr: nur mit EC-Karte / Barzahlung
    mit Beibehalt des Kennzeichens: ab 24,20 Euro
    mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: ab 27,10 Euro

    Wunschkennzeichen: 12,80 Euro

    Zahlungsarten

    Fragen & Antworten

    Voraussetzung vor Ort:

    • ​Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.​
    • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
    • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.

    benötigte Unterlagen vor Ort:

    • Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es möglich, statt des Originalausweises eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält und Sie in München gemeldet sind.
    • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
    • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
    • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
    • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
    • bei Halterwechsel: SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
    • bei Halterwechsel: eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
    • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
    • bisherige Kennzeichen sind grundsätzlich mitzubringen, Ausnahmen unter „Fragen und Antworten“

    Das Kennzeichen müssen Sie in diesen Fällen nicht mitbringen:

    • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (stillgelegt).
    • Das Fahrzeug ist noch zugelassen und Sie wollen das bisherige Kennzeichen behalten.
    Landeshauptstadt München

    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
    Bürgerangelegenheiten
    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

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    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
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    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Fax: +49 89 233-36053

    Adresse

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Nur nach Terminvereinbarung

    Barrierefreiheit

    • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
    • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

    barrierefreier Zugang

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