Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:
- Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird.
- Eine verkehrsrechtliche Anordnung, da der Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.
Für beides sind wir Ihre zentrale Ansprechstelle.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder persönlich einreichen. Geben Sie auf einem Fax-Antrag nichts anderes an, erhalten Sie die Genehmigung gegen Zusatzgebühr ebenfalls per Fax. Sie benötigen für Ihren Antrag in jedem Fall folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für private oder öffentliche Baumaßnahme
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
- Verkehrszeichenplan (vierfache Ausfertigung) und gegebenenfalls Markierungsplan
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn. Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell bis zu 8 Wochen.
- Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. Die Bearbeitungszeit beträgt hier aktuell etwa 8 Wochen.
Die angegebenen Bearbeitungszeiten entsprechen dem Stand vom 21. August 2023.
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen. Verlängern kann sich die Bearbeitungszeit hingegen, wenn
- eine Kollision mit anderen Nutzungen vorliegt
- die Beteiligung anderer Stellen erforderlich ist,
- Maßnahmen eine Dauer von 3 Monaten überschreiten,
- Aufgrabungen durchgeführt werden müssen oder
- Parkscheinautomaten mit Stromanschluss abgebaut werden müssen (derzeit etwa plus 12 Wochen).
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21)
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
- Sondernutzungsrichtlinien
- Sondernutzungsgebührensatzung
Fragen & Antworten
- Wie viel Lärm darf meine Baustelle erzeugen?
Wer Baustellen betreibt, muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vermeidbare Geräusche verhindern, die Ausbreitung unvermeidbarerer Geräusche beschränken und die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung schützen. Es gibt Richtwerte für verschiedene Gebiete sowie für Tag- und Nachtzeiten. Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Regelungen zum Lärmschutz. - Kann ich Werbung an meinem Bauzaun aufhängen?
Werbung an Bauzäunen ist erlaubnisfrei zulässig, wenn sie sich allein auf das auf der Baustelle tätige Unternehmen bezieht und eine Fläche von maximal einem Quadratmeter nicht übersteigt. Weitergehende Werbemaßnahmen bedürfen einer Genehmigung für Werbeanlagen. - Was muss ich beachten, wenn meine Baustelle in der Fußgängerzone liegt?
Wer Baustellen in der Fußgängerzone anfahren möchte, benötigt eine Zufahrtserlaubnis für die Fußgängerzone. - Wer braucht ein MVAS-Zertifikat und was ist es?
Die im Antrag für die Arbeitsstelle genannte, verantwortliche Person vor Ort muss dies bei der Antragstellung vorweisen. Eine Kopie des Zertifikats muss dem Antrag beigelegt werden. Das MVAS-Zertifikat dient als Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
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