Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Beschreibung

Die Behörde entscheidet, ob sie eine Gebrauchsabnahme durchführt. Die in der Ausführungsgenehmigung vorgeschriebenen Abnahmen durch Sachverständige sind Voraussetzung für die Gebrauchsabnahme. Ein Termin zur Gebrauchsabnahme ist mit der zuständigen Stelle frühzeitig festzulegen. Der Aufbau muss bis dahin abgeschlossen sein.

Benötigte Unterlagen

  • Anzeigeformular
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • Bestuhlungsplan (ab 400 Gastplätzen)
  • Prüfbuch im Orginal nach Aufforderung, jedoch spätestens zum Abnahmetermin
  • Weitergehende Unterlagen im Einzelfall nach Abstimmung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit im Einzelfall bemessen.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 12 Statik u. bautechnische Sonderverfahren

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