Abnahme Fliegender Bauten
Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Beschreibung
Die Behörde entscheidet, ob sie eine Gebrauchsabnahme durchführt. Die in der Ausführungsgenehmigung vorgeschriebenen Abnahmen durch Sachverständige sind Voraussetzung für die Gebrauchsabnahme. Ein Termin zur Gebrauchsabnahme ist mit der zuständigen Stelle frühzeitig festzulegen. Der Aufbau muss bis dahin abgeschlossen sein.
Benötigte Unterlagen
- Anzeigeformular
- Lageplan im Maßstab 1:1000
- Bestuhlungsplan (ab 400 Gastplätzen)
- Prüfbuch im Orginal nach Aufforderung, jedoch spätestens zum Abnahmetermin
- Weitergehende Unterlagen im Einzelfall nach Abstimmung
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 12 Statik u. bautechnische Sonderverfahren
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 12 Statik u. bautechnische Sonderverfahren
Blumenstraße 28b
80331 München
Adresse
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