Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien

Wenn Sie Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien partizipativ erarbeiten möchten, können Sie sich für diese Förderung bewerben.

Beschreibung

Auf Grundlage der Konzeption Kulturelle Bildung für München vergibt das Kulturreferat der Landeshauptstadt München Zuschüsse zur Förderung professioneller partizipativer Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien. Die minimale Antragssumme beträgt 4.000 Euro, die maximale Antragssumme 20.000 Euro pro Projekt.

Zielsetzung
Die Tanz- und Theaterproduktionen bedienen sich vielfältiger künstlerischer Ausdrucksformen bedienen und werden von einem professionellen Team angeleitet. Sie zeichnen sich außerdem durch Prozessqualität, Partizipation und künstlerische Qualität aus. Die beteiligten Kinder, Jugendlichen, jungen oder älteren Erwachsenen oder Senior*innen werden aktiv in die Vorbereitungs- und Produktionsprozesse einbezogen.
Im Sinne der kulturellen Teilhabegerechtigkeit begrüßen wir Projekte, die auch solche Menschen ansprechen, die sonst wenig Zugang zu Darstellender Kunst finden. Dies wird durch spezifische Inhalte, Methodiken, Proben- und Spielorte sowie Kooperationspartner erreicht.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.

Die nächste Ausschreibung findet 2024 statt.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Vermittler*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen, freie Bühnen und freie Träger aus dem Bereich Tanz und Theater.
  • Das Projekt findet in München und mit Teilnehmenden aus dem Großraum München statt. Die Antragstellenden haben ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt im Großraum München.
  • In der Projektbeschreibung sind die tanz- und theaterpädagogischen Konzepte schlüssig dargestellt.
  • Bezieht der/die Antragstellende eine institutionelle Förderung, muss eine klare Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
  • Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für die Premiere und für Folgeaufführungen umfassen.
  • Die Projektmittel müssen in 2024 verwendet werden.
  • Die Kalkulation ist ausgeglichen.
  • Nicht gefördert werden Projekte, die federführend von staatlichen, städtischen oder bezirklichen Institutionen konzipiert und durchgeführt werden. Kooperationen der freien Szene mit solchen Institutionen sind jedoch zulässig.
  • Es gelten die Zuwendungsrichtlinien  des Kulturreferats der Landeshauptstadt München

Benötigte Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie das Formular „Förderung Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien 2024“, das Sie unter „Dokumente und Links“ herunterladen können.
  • Bitte erstellen Sie eine aussagekräftige Projektbeschreibung (maximal 9.000 Zeichen).
  • Bitte erstellen Sie einen aussagekräftigen Kosten- und Finanzierungsplan. Gerne können Sie unser Muster nutzen.
  • Antragsfrist ist der 29. September 2023 (23.59 Uhr)
  • Eingang per Mail an: Antrag.TheaterTanz@muenchen.de wenn möglich, in einem PDF.

    Oder postalisch an folgende Anschrift:

    Landeshauptstadt München
    Kulturreferat
    Abteilung 1
    Burgstraße 4, 80331 München

    Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München (nicht der Poststempel).
  • Zur Wahrung der Frist können die Anträge auch in den Sonderbriefkasten an der Pforte im Rathaus am Fischbrunnen eingeworfen werden.
    Ein online Beratungstermin findet statt am 21. September 2023 von 11:00 bis 12:00 Uhr.
  • Zugang zum Termin erhalten Sie über folgenden Link: https://lhm.webex.com/lhm/j.php?MTID=md97a76b693bdfe5a6a4099837b522192

Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe der Mittel erfolgt durch das Kulturreferat auf Grundlage einer Empfehlung der Jury Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien, die aus Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen zusammengesetzt ist. Nach aktuellem Planungsstand werden die Antragstellenden voraussichtlich Ende November 2023 die Rückmeldung über die Zu- oder Absage bekommen.

Fragen & Antworten

  • Die Einreichung ist nur gültig, wenn Sie dem unverschlüsselten Versand per E-Mail im Antragsformular zustimmen.
  • Formulare vor dem Ausfüllen abspeichern.
    Bearbeitung ausschließlich mit Adobe Acrobat Reader.
  • Zugelassen sind PDF und DOC, wenn möglich, in einem PDF zusammenfügen.
  • Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer E-Mail (maximal 5 MB)
    Betreff: „Tanz und Theater mit Laien 2024 (gegebenenfalls Projekttitel)“
  • Nach Versand Ihrer Mail erhalten Sie eine automatische Antwort. Ob der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wurde, wird mit dieser Mail nicht bestätigt. Sollten Sie die automatische Antwort nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und sprechen gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter.


Alle Antragsunterlagen sind im Format DIN A 4 einzureichen. Wir bitten, auf Bindungen, Ordner, Projektmappen et cetera zu verzichten. Mitarbeiter*innen des Kulturreferats dürfen keine Anträge entgegennehmen.

Jede*r Antragstellende*r kann im Rahmen dieser Ausschreibung nur einen Zuschussantrag pro Jahr einreichen.
Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung und eine detaillierte Kalkulation der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen.

Der Kosten- und Finanzierungsplan muss aussagekräftig sein. Nutzen Sie gerne unser Muster.
Es dürfen keine kalkulatorischen Kosten (z.B. eigene mietfreie Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen) und Ausgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht (z.B. Trinkgelder, Geschenke et cetera) angesetzt werden.
Fortlaufende Kosten für Büroräume, Lager, Proberäume sowie fest angestelltes oder freies Personal können mit entsprechendem Projektbezug anteilig angerechnet werden.
Bei Kooperationen mit staatlichen oder städtischen Institutionen müssen deren Leistungen auch in der Kalkulation detailliert dargestellt werden.

Falls für die beantragten Maßnahmen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, sind in der Kalkulation nur Netto-Beträge zu berücksichtigen. Da wir Sie zu steuerlichen Fragen nicht beraten dürfen, bitten wir Sie, sich an Ihre Steuerberatung bzw. das zuständige Finanzamt zu wenden, wenn Sie sich bzgl. der Vorsteuerabzugsberechtigung nicht sicher sind.
Sog. Kleinunternehmen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Siehe: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html

  • Um die Einhaltung von Honoraruntergrenzen und Mindestlöhnen beurteilen zu können, sind die Honorare und Personalkosten aufzuschlüsseln.
    Bitte geben Sie die Namen der Beteiligten an, benennen Sie ihre Funktion und die Art des Beschäftigungsverhältnisses und geben Sie soweit möglich Stunden- oder Tagessätze an.
  • Bitte achten Sie auf ein faires Honorar und orientieren Sie sich gerne an den bundesweiten Empfehlungen.

Sollten von der beantragten Zuwendung projektbezogene Sachanlagen (Technik oder ähnliches) angeschafft werden, sind diese zu begründen. Insbesondere bei Sachanlagen von über 800 Euro ist die Notwendigkeit und der Bezug zum Projekt nachvollziehbar zu schildern.
Nach Beendigung des Projektes hat das Kulturreferat einen Herausgabeanspruch von Sachanlagen von über 800 Euro. Sie können uns gerne ansprechen, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine bestimmte Anschaffung zur Förderung beantragen können.

  • Eigenmittel sind nur echte eigene Geldleistungen, das heißt Barmittel, die sicher zur Verfügung stehen. Wenn Sie Eigenmittel angeben, müssen diese vorrangig vor den Fördermitteln des Kulturreferats und in voller Höhe im Projekt verbraucht werden, wenn sich die Gesamtkosten des Projekts verringern.
  • Unentgeltliche Eigenleistungen/Eigenmittel sind nicht in der Kalkulation anzugeben.
    Das können sein: unentgeltliche Sachleistungen, unentgeltliche Raum- und Techniküberlassungen etc., bei denen keine finanziellen Mittel fließen und demzufolge auch keine Belege vorhanden sind. Sie können aber in der Projektbeschreibung dargestellt und soweit möglich auch zeitlich bzw. monetär erläutert und bewertet werden.

Eine Förderung ist auch möglich, wenn Sie andere Fördergelder für das Projekt von Dritten erhalten. Dies gilt auch für weitere Fördergelder der Landeshauptstadt München. In der Kalkulation sind diese Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen (gegebenenfalls mittels einer Erläuterung).
Beziehen die Antragstellenden eine institutionelle Förderung, muss eine Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
Es ist anzugeben, welche Zuschüsse und Drittmittel welcher Stellen geplant sind und ob sie bereits genehmigt sind.
Wenn für die Drittmittel noch keine schriftlichen Zusagen vorliegen, ist darzustellen, wie bei Ablehnung der Fehlbetrag ausgeglichen wird beziehungsweise sich die Projektumsetzung ändert.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

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